Service-Navigation und Suche
Hauptnavigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
-
Arbeitsschutz
Hauptnavigation / Arbeitsschutz
- Energiewende in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
-
Regionalplanung
Hauptnavigation / Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Karriere und Service
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Pressemitteilungen
- 2021
- Erörterungstermin am 13. Juli 2021: Rückstandsverbrennungsanlage Marl
Hauptinhalt
Pressemitteilungen
08.07.2021
Erörterungstermin am 13. Juli 2021: Rückstandsverbrennungsanlage Marl
Erörterungstermin zur Änderung der Rückstandverbrennungsanlage und Erweiterung um eine neue Verbrennungslinie der Firma Evonik Operations GmbH Marl
Münster/Marl. Die Firma Evonik Operations GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster eine Teilgenehmigung zur Erweiterung einer Anlage zur Verbrennung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Rückstandsverbrennungsanlage) beantragt. Der Antrag umfasst unter anderem die Erweiterung der bestehenden Rückstandsverbrennungsanlage um eine weitere Verbrennungslinie, die Modernisierung der bestehenden Verbrennungslinie sowie die Errichtung und den Betrieb einer Schredderanlage zur Zerkleinerung fester Abfälle für beide Verbrennungslinien. Die Gesamtbehandlungskapazität soll dadurch von derzeit 45.000 auf 195.000 Tonnen jährlich erhöht werden. Evonik plant nach Erteilung der entsprechenden Genehmigungen voraussichtlich im 4. Quartal 2022 die Inbetriebnahme der geänderten und erweiterten Anlagen.
Der Erörterungstermin zu diesem Vorhaben findet statt:
am Dienstag, 13. Juli 2021, um 10 Uhr,
im Feierabendhaus,
Lipper Weg 201, 45772 Marl
Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, haben aber kein Rederecht.
Weitere Informationen zum Ablauf des Erörterungstermins und die besonderen Sicherheitsvorkehrungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie sind der beigefügten Broschüre zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Pressemitteilungen
- 2021
- Erörterungstermin am 13. Juli 2021: Rückstandsverbrennungsanlage Marl