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© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


23.06.2021
Gesamtschule Ahaus: Stadt kann Voraussetzungen für „Mehrklasse“ schaffen

Münster/Ahaus. In der Diskussion um die Bildung einer siebten Eingangsklasse an der sechszügigen Irena-Sendler-Gesamtschule eröffnet die Bezirksregierung Münster der kreisangehörigen Stadt Ahaus die Option, letztmalig eine siebte „Mehrklasse“ zu bilden. Möglich wird das Entgegenkommen der Bezirksregierung durch neue Lehrkräfte für die Irena-Sendler-Gesamtschule. Während es in den vergangenen Jahren schwierig war, Lehrkräfte für das Westmünsterland zu gewinnen, ist es der Bezirksregierung jetzt gelungen, acht weitere Lehrer*innen an der Schule anzustellen. Damit droht der Schule im Fall einer Mehrklassenbildung kein zusätzlicher Fehlbedarf an Lehrer*innen-Stellen.

Um die Option zur letztmaligen Bildung einer Mehrklasse nutzen zu können, muss die Stadt als Schulträger entsprechend der Vorgabe der Bezirksregierung zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie muss nachweisen, dass sie den nötigen zusätzlichen Unterrichtsraum für die siebte Eingangsklasse Klasse schafft, beispielsweise durch das Aufstellen eines Containers. Nicht akzeptabel wäre die bloße Umwidmung eines Differenzungs-Raums, da dies auf Kosten des Inklusions-Unterrichts und damit zulasten der Schule als Ort des gemeinsamen Lernens ginge. Weiter muss die Stadt versichern, bei einem künftigen Bedarf keine weiteren Mehrklassen zu beantragen, sondern dann ein förmliches Verfahren zur dauerhaften Einrichtung eines zusätzliches Klassen-Zuges einzuleiten. In diesem Verfahren wären dann auch die benachbarten Schulträger offiziell eingebunden.

In der Sache bleibt die Bezirksregierung ausdrücklich bei ihrer Rechtsposition, will mit dem Angebot einer letztmaligen Mehrklassen-Duldung jedoch auch den Druck von Eltern und Schüler*innen nehmen. Würde der förmliche Rechtsweg beschritten, hätten die Betroffenen voraussichtlich noch zu Beginn des neuen Schuljahres keine Klarheit über die künftige Beschulung. Davon wären möglicherweise auch die Anmeldeverfahren umliegender Schulträger betroffen. Von ursprünglich 23 betroffenen Schüler*innen und ihren Familien haben acht bislang keine Ausweichschule gefunden.

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