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Gebäude am Domplatz

© Bezirksregierung Münster


21.08.2020
Erörterungstermin für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost an der A 1

Münster. Nachdem der ursprünglich für April 2020 geplante Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost an der A 1 aufgrund der Corona-Pandemie verlegt werden musste, hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster nun einen neuen Termin festgesetzt:

Termin:         Montag, 14.09.2020 bis Mittwoch, 16.09.2020

Ort:               

Bezirksregierung Münster,
Freiherr-vom-Stein-Saal, Domplatz 36 (Freiherr-von-Vincke-Haus),
48143 Münster

Zeit:                jeweils ab 9 Uhr

Die Verhandlung wird von Christian Hantke geleitet.

Vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens werden im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen geprüft und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut angehört.

Zu Beginn jedes Tages erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Im Anschluss wird die Straßenplanung vom Antragsteller, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, vorgestellt.

Am 14. September 2020 werden vormittags zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und anschließend die Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen behandelt.

Am 15. September 2020 werden ganztägig die privaten Einwendungen themenbezogen (z. B. zu den Punkten Verkehrsuntersuchung, Variantenwahl, Natur- und Landschaftsschutz usw.) erörtert.

Am 16. September 2020 erfolgt vormittags die Erörterung der Einwendungen von Betroffenen, deren Grundstücke durch das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen. Im Mittelpunkt stehen die Umweltverträglichkeit des Projekts und die Rechte und Belange betroffener Bürgerinnen und Bürger.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.

Zur zusätzlichen Information sind die detaillierte Tagesordnung und ein Informationsblatt zum Erörterungstermin im Internet an dieser Stelle abrufbar:

Hinweis:

Angesichts der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie werden bei dem Erörterungstermin geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung eines möglichen Ansteckungsrisikos getroffen. Diese geplanten Maßnahmen werden rechtzeitig vor dem Erörterungstermin auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster bekanntgegeben und können im Bedarfsfall modifiziert und an die tatsächlich vorherrschende Situation angepasst werden.

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