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24.07.2020
Erörterungstermin zur Steinbrucherweiterung Calcis festgelegt

Münster/Lienen. Der Erörterungstermin zur Steinbrucherweiterung des Steinbruches der Firma Calcis in Lienen findet ab dem 25. August statt. Die Firma Calcis in Lienen hat im Juli 2019 einen Antrag gestellt, um den Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein um insgesamt 9,9 ha zu erweitern. Der Antrag wird von der Bezirksregierung Münster in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft.

Im diesem Genehmigungsverfahren wurden durch 881 Einwendungen fristgerecht vorgebracht. Ein Großteil der Einwendungen bezieht sich auf den Naturschutz. Aufgrund der Corona-Situation wurde der Erörterungstermin im Juni 2020 zunächst abgesagt. Angesetzt ist der neue Erörterungstermin für den 25.08.2020 um 10 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 9 Uhr fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Antragsteller, die Genehmigungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange sowie alle Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Andere Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Medienvertreter können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden sich dagegen ausspricht.

Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist es notwendig, während der Einlasskontrolle und beim Fortbewegen im Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es wird zusätzlich gebeten, ein Lichtbildausweis vorzulegen und seine Kontaktdaten in eine Liste einzutragen, um eine mögliche Infektion zurückverfolgen zu können.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Der neue oder geänderte Betrieb von Anlagen, der schädliche Umweltwirkungen hervorrufen kann, erfordert ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren. In dem Verfahren soll unter anderem sichergestellt werden, dass beispielsweise Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden und das Wasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden und Vorsorge vor schädlichen Umweltwirkungen getroffen wird.

Außerdem wird in einem Genehmigungsverfahren geprüft, ob auch andere öffentlich-rechtliche Belange gewahrt sind, wie zum Beispiel das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Naturschutzrecht.

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