Die Kriegsgräber in Münster-Albachten. © Bezirksregierung Münster
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Pressemitteilungen
29.06.2020
Münster: Pläne für Alten Friedhof in Albachten bedrohen Soldatengräber
Münster. Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Münster, auf dem Gelände des Alten Friedhofes in Münster-Albachten ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten, schaltet sich jetzt Regierungspräsidentin Dorothee Feller in die Diskussion ein. Gegenüber der Stadt bringt Dorothee Feller, die als Regierungspräsidentin auch Bezirksvorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist, ihre Überraschung zum Ausdruck, „dass der Rat der Stadt Münster einen Beschluss fasst, der in seiner Umsetzung die Beseitigung von Kriegsgräbern zur Folge hat; und dies inmitten einer Zeit, in der wir als Gesellschaft dem 75-jährigen Ende der Gewalt- und Schreckensherrschaft im Zweiten Weltkrieg gedenken.
Zum Hintergrund: Eine Entwidmung des Friedhofs ist bislang nicht erfolgt. Da sich auf dem Friedhof elf Kriegsgräber befinden, sind für eine Entwidmung die Vorschriften des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) zu beachten. Das regelt: Kriegsgräber bleiben grundsätzlich bestehen, Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Und: Dem müsste die Bezirksregierung als zuständige Landesbehörde zustimmen.
Unabhängig der rechtlichen Voraussetzungen weist die Regierungspräsidentin auf die enorme gesellschaftliche Bedeutung der Gedenk- und Erinnerungskultur hin: „Es ist gerade die Erinnerung an die unzähligen Opfer und gefallenen Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die uns regelmäßig ermahnt und uns zugleich achtsam sein lässt, damit sich die Geschichte nicht wiederholt. Kriegsgräber dienen damit nicht nur dem Gedenken für die Hinterbliebenen; sie sind ein wesentlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Präventionsarbeit“, so Dorothee Feller.
Sie rege an, diese Aspekte auch vor dem Hintergrund bestehender Alternativen für den Standort des Feuerwehrgerätehauses stärker in den Fokus zu nehmen, so die Regierungspräsidentin, und stehe für Gespräche zur Verfügung.
Erläuterung: Kriegsgräber im Sinne des Gräbergesetzes sind keineswegs nur die gut sichtbaren Soldatengräber. Das Gesetz soll ausdrücklich dazu dienen, „der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben“. Der Schutz des Gesetzes umfasst daher nicht nur Gräber von Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkriegs, sondern insbesondere auch „Gräber von Zivilpersonen, die in der Zeit vom 1. September 1939 bis 31. März 1952 durch unmittelbare Kriegseinwirkung zu Tode gekommen oder an den Folgen der durch unmittelbare Kriegseinwirkungen erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind“.
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