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26.06.2020
ZDE: Petitionsausschuss des Landtags weist Beschwerde gegen Bezirksregierung zurück

Münster/Gelsenkirchen. Der Petitionsausschuss des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen hat zwei Beschwerden gegen die Bezirksregierung Münster zurückgewiesen, die von Mitgliedern der Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ erhoben worden sind. Die Bürgerinitiative wendet sich gegen die Erweiterung der Gelsenkirchener Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE). Zur Prüfung der Petition hatte der Landtagsausschuss eigens einen Ortstermin auf der ZDE anberaumt.

Die Beschwerdeführer hatten unterstellt, ihnen würden Informationen vorenthalten und die Aufsicht gegenüber der ZDE nicht ausreichend ausgeübt. Dazu stellt der Petitionsausschuss fest: „Der Vorwurf, die Bezirksregierung würde ihrer Aufsichtspflicht über die Zentraldeponie gegenüber der Betreiberin nicht hinreichend nachkommen, wird durch den Petitionsausschuss nicht geteilt.“ Und: „Eine Beschränkung der betroffenen Einwender in der Wahrnehmung ihrer Rechte als Bürger durch die Verweigerung von Informationen seitens der Bezirksregierung kann durch den Petitionsausschuss nicht festgestellt werden.“

Die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR), eine 100%-Tochter des Regionalverbands Ruhr (RVR), hat die Erhöhung und Erweiterung der ZDE beantragt. Im dazugehörigen Planfeststellungsverfahren, das von der Bezirksregierung Münster durchgeführt wird, steht demnächst der zweite Erörterungstermin an. Der Petitionsausschuss rät sowohl der Deponiebetreiberin wie auch der Bürgerinitiative zu einem anderen Kommunikationsverhalten: „Der Petitionsausschuss bittet die Petenten sowie die von ihnen vertretene Bürgerinitiative, wie auch die Betreiberin der Zentraldeponie, aufeinander zuzugehen und auch abseits der vorgeschriebenen Verfahrensschritte im Planfeststellungsverfahren einen persönlichen und verbindlichen Dialog ohne Vorwürfe und Unterstellungen zu führen.“

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