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Gebäude am Domplatz

© Bezirksregierung Münster


15.06.2020
Zwei bestätigte Corona-Fälle in der ZUE Ibbenbüren

Einrichtung steht vorerst nicht unter Vollquarantäne / Weitere Testergebnisse sind abzuwarten

Münster/Ibbenbüren. In der Zentralen Unterbringungseinrichtung Ibbenbüren (ZUE) sind zwei Bewohner positiv auf COVID-19 getestet worden. Nach einer ersten positiven Testung am Wochenende hat die Bezirksregierung Münster in Kooperation mit dem Betreuungsverband, dem DRK Westfalen-Lippe, den für solche Fälle vorgesehen Pandemieplan umgehend umgesetzt.

Infolge der positiven Testung wurde die betroffene Person umgehend isoliert untergebracht. Alle bekannten Kontaktpersonen wurden zudem in einem anderen Gebäudeteil der Anlage, ebenfalls isoliert, untergebracht. Die festgestellten Kontaktpersonen wurden noch am selben Tag dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Am Sonntag hat das Gesundheitsamt in der Einrichtung bei 72 Personen einen Abstrich genommen. Das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt sowie die Polizei Ibbenbüren haben anschließend den getesteten Mitarbeitern und Bewohnern der sogenannten „Kontaktgruppe I“, also den Personen mit vermeidlich direktem Kontakt zu dem positiv Getesteten, die Quarantäne-Verfügungen übergeben. Von den 72 getesteten Personen fiel dann bei einem weiteren Bewohner das Ergebnis positiv aus. Alle weiteren Testungen waren negativ. Die Einrichtung mit einer Gesamtkapazität von 960 Bewohnern wird zurzeit von 440 Menschen bewohnt und steht nun teilweise unter Quarantäne.

Unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände hat das Gesundheitsamt Steinfurt jetzt beschlossen, auch alle anderen Bewohner der ZUE auf COVID-19 zu testen. Diese Testungen werden voraussichtlich am Mittwoch (17. Juni) vorgenommen.

Von einer Vollquarantäne der Einrichtung wird zunächst noch abgesehen. Man wolle erst die weiteren Ergebnisse am Mittwoch abwarten, hieß es weiter.

Die bisher eingeleiteten Maßnahmen seien allesamt ruhig, umsichtig und ohne besondere Vorkommnisse abgelaufen, heißt es aus der Einrichtung. In der aktuellen Situation wird einmal mehr deutlich, wie sehr es den Einrichtungen zu Gute kommen kann, dass diese mit Blick auf COVID-19 präventiv nicht mehr voll besetzt werden. Gemäß den Vorgaben des Landes NRW dürfen die Einrichtungen zu Corona-Zeiten maximal noch mit 65 Prozent belegt sein. So halte man stetig Kapazitäten für isolierte Unterbringungen oder auch Quarantänemaßnahmen vor. Zu genau diesem Zweck hatte das Land NRW erst vor wenigen Tagen auch Teile der Jugendherberge Tecklenburg zur Unterbringung von geflüchteten Menschen angemietet.

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