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23.04.2020
Auszahlungen der NRW-Soforthilfe laufen wieder an

Münster. Die Unternehmen aus der Region, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten durch die NRW-Soforthilfe finanzielle Unterstützung von Land und Bund. Nachdem das Antragsverfahren aufgrund von Betrugsfällen mit Fake-Internetseiten vorübergehend gestoppt wurde, sind seit Freitag, dem 17. April, Anträge wieder möglich.

Für die Auszahlungen sind nun zusätzliche Sicherheitslinien eingezogen worden. So wird sichergestellt, dass die NRW-Soforthilfe ausschließlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Dennoch ist es der Bezirksregierung Münster gelungen, die Bearbeitung soweit auf den Stand zu bringen, dass die ersten Auszahlungen bereits wieder erfolgt sind und der Großteil der momentan noch ausstehenden Anträge Anfang kommender Woche zur Auszahlung kommen wird.

Um dies zu erreichen, wurde mit Hochdruck an den gesonderten Prüfungen im Falle von Doppelanträgen sowie bei den Anträgen durch Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, gearbeitet. In allein 10.000 Fällen war es zu Doppelanträgen gekommen, die nun allesamt bereinigt sind. Außerdem sind alle Anträge, die bis zum Stopp des Verfahrens gestellt wurden, bereits geprüft worden und befinden sich schon im Auszahlungsverfahren.

Auch die Anträge, die seit dem 17. April gestellt wurden, werden bereits bearbeitet. Sobald die Auszahlung der vorbeschriebenen Fälle abgeschlossen ist, werden anschließend auch hier umgehend die Auszahlungen aufgenommen.

Um die Anträge auf NRW-Soforthilfe schnellstmöglich zu bescheiden, hat die Bezirksregierung Münster weiterhin durchgehend rund 100 Mitarbeiter dafür abgestellt. Ein Großteil dieser Mitarbeiter bearbeitet die Anträge derzeit auch an den Wochenenden.

Weitere Information zur NRW-Soforthilfe gibt es unter 

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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