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03.04.2020
Mehr als 42.000 Anträge auf NRW-Soforthilfe im Regierungsbezirk Münster

Münster. Solo-Selbstständige, Freiberufler, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, konnten seit dem vergangenen Freitag (27. März) Anträge auf finanzielle Unterstützung vom Land und Bund stellen. Eine Woche nach dem Beginn der Antragstellung, die noch bis zum 31. Mai möglich ist, zieht die Bezirksregierung Münster nun eine Zwischenbilanz mit aktuellen Antragszahlen (Stand: 2. April, 20.30 Uhr).

Insgesamt sind in der ersten Antragwoche 42.562 Anträge für den Regierungsbezirk Münster eingegangen. In NRW waren es insgesamt 380.338 Anträge, so dass bislang gut elf Prozent der Anträge bei der Bezirksregierung Münster eingegangen sind.

Die bislang für den Regierungsbezirk Münster eingegangenen Anträge teilen sich wie folgt auf die Kreise und kreisfreien Städte auf:

  • Kreis Borken: 5.806
  • Kreis Coesfeld: 3.732
  • Kreis Recklinghausen: 10.214
  • Kreis Steinfurt: 6.820
  • Kreis Warendorf: 3.845
  • Stadt Bottrop: 1.966
  • Stadt Gelsenkirchen: 4.292
  • Stadt Münster: 5.887

Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen zu dem Antragsverfahren:

Wer erhält einen Zuschuss?

Solo-Selbstständige, Freiberufler, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen können die Soforthilfe beantragen. Eine von diesen drei Voraussetzungen müssen in Folge der Corona-Krise erfüllt sein:

  • Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert
  • Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen
  • Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten

Wie viel Zuschuss gibt es?

Vom Bund erhalten Kleinunternehmen Zuschüsse in Höhe von 9.000 bzw. 15.000 Euro. Für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten stockt das Land die Zuschüsse vom Land nochmal auf und sie können bis 25.000 Euro erhalten. Ein Überblick:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Wie berechnet sich die Anzahl der Beschäftigten?

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung für die Auszahlung
  • die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation)
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!

Wie der Antrag gestellt werden kann und alle Informationen rund um das Verfahren finden Sie zudem unter folgendem Link:

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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