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Pressemitteilungen
03.01.2020
133 Mängel bei Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerk
Münster. Die Bezirksregierung Münster hat die Lagerung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk im Regierungsbezirk Münster an den Verkaufstagen (28., 30. und 31. Dezember 2019) mit 28 Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate in 12 Teams stichprobenartig überprüft. Dabei wurden insgesamt 133 Mängel festgestellt.
„Bei unseren Kontrollen war der Brandschutz nach wie vor das größte Manko. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge wurden in den Verkaufs- und Lagerräumen häufig zugestellt. Ebenso fehlten Feuerlöscher oder diese waren nicht geprüft. Von den 133 festgestellten Mängeln fielen allein 73 in diese Kategorie“, sagte die zuständige Expertin bei der Bezirksregierung Münster, Katharina Zdanowicz. „Insgesamt fällt die Bilanz positiv aus. Die Anzahl gravierender Mängel bei der Pyrotechnik, die im Einzelhandel angeboten wird, ist rückläufig.“
In 312 von 355 kontrollierten Betrieben wurden pyrotechnische Gegenstände (Silvesterfeuerwerk) verkauft.
Insgesamt wurden bei den Kontrollen 133 Mängel beziehungsweise Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt:
- Festgestellte Produktmängel (z. B. Anzahl der Einzelhandelsgeschäfte, in denen aufgerissene oder fehlende Sicherheitsverpackungen festgestellt wurden): 36
- Festgestellte Verstöße gegen Kennzeichnungsbestimmungen (z. B. fehlende Altersangabe, CE-Kennzeichnung bzw. Zulassung): 3
- Fehlende Gebrauchsanweisung: 5
- Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Jugendliche unter 18 Jahren: 1
- Diebstahlschutz nicht gewährleistet: 2
- Kein Verantwortlicher für den Verkauf pyrotechnischer Gegenstände vor Ort: 1
- Überschreitung der zulässigen Lagermenge: 3
- Leichtentzündliche/Brennbare Materialien oder Druckgaspackungen in der Nähe der pyrotechnischen Gegenstände gelagert: 8
- Missachtung des Rauchverbotes: 1
- Flucht- und Rettungswege bzw. Notausgänge nicht freigehalten: 38
- Fehlende Brandbekämpfungsmittel/Nicht geprüfte Feuerlöscher: 35
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