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Pressemitteilungen
15.11.2019
Zentraldeponie Emscherbruch: Elf weitere Einwendungen nach der zweiten Auslegung
Münster/Gelsenkirchen. Die zweite Auslegung im Planfeststellungsverfahren zur Erhöhung und Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch ist abgeschlossen. Die Einwendungsfrist endete am 6. November 2019.
Der Bezirksregierung Münster liegen nunmehr elf weitere Einwendungen und eine Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW vor. Bereits im Sommer wurden 41 Einwendungen und 32 Stellungsnahmen von Trägern öffentlicher Belange erörtert.
Es handelt sich hierbei um drei Einzeleinwendungen von Privatpersonen und acht umfangreiche Einwendungen der Bürgerinitiative „Uns stinkt's“ mit mehr als 600 Unterschriften.
Die vorgetragen inhaltlichen Aspekte werden nun geprüft und es wird über einen neuen Erörterungstermin entschieden. Die Entscheidung über diesen Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
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