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Pressemitteilungen
16.08.2019
Quecksilberfund in der Lippe bei Dorsten
Wasserproben analysiert: Schwimmen und Kanufahren möglich – Angeln weiterhin verboten
Münster/Dorsten. Bei der vor zwei Tagen (Mittwoch, 14. August) im Rahmen einer polizeilichen Ermittlungsaktion in der Lippe bei Dorsten gefundenen Substanz handelte es sich tatsächlich um Quecksilber. Die Substanz konnte noch am selben Abend aus der Lippe entfernt werden.
Die vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) und vom Lippeverband an der Fundstelle und im weiteren Verlauf der Lippe genommenen Wasserproben sind nunmehr analysiert. Die Ergebnisse geben keinerlei Hinweise auf eine ungewöhnliche Belastung des Lippewassers mit Quecksilber.
Im Einvernehmen mit den Kreisen Recklinghausen und Wesel können die vorsorglich getroffenen Einschränkungen des Gemeingebrauches in der Lippe damit wieder aufgehoben werden. Das bedeutet: Kanufahren und Schwimmen sind dort wieder möglich.
Das Angelverbot, das das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen für den Bereich Hervester Brücke (Dorfstraße) flussabwärts bis zur Kreisgrenze (Kreis Wesel) ausgesprochen hat, bleibt weiterhin bestehen. Vom Verzehr von Fischen, die in diesem Bereich gefangen worden sind, wird abgeraten. Die Untersuchung der Fische auf Quecksilber ist noch nicht abgeschlossen.
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