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Pressemitteilungen
23.08.2018
Nachtflug in Dortmund in engen Grenzen möglich
Am Flughafen Dortmund ist in Zukunft in eingeschränktem Umfang ein Flugbetrieb in der Nachtzeit zulässig. Die Bezirksregierung Münster hat am Donnerstag als zuständige Landesluftfahrtbehörde die Genehmigung erteilt, dass in der Zeit von 22:00 bis 23:00 Uhr pro Tag durchschnittlich vier planmäßige Landungen stattfinden dürfen. Planmäßige Starts nach 22:00 Uhr sind hingegen wie bisher nicht zulässig.
Für planmäßige Landungen ist zudem zugestanden worden, dass sie im Fall einer Verspätung noch bis 23:30 Uhr erfolgen können. Für verspätete Starts gilt diese Ausnahme bis 22:30 Uhr. Die Zahl der zugelassenen verspäteten Flugbewegungen ist jedoch von bisher 20 auf nun monatlich 16 beschränkt worden.
Weitere, darüber hinausgehende Verspätungsfälle sind nur im Einzelfall nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde zulässig.
Mit der Regelung hat die Bezirksregierung Münster im Rahmen einer erneuten Abwägung eine Entscheidung getroffen, die dem berechtigten und in der Nachtzeit besonders zu berücksichtigenden Interesse der Bevölkerung an einer ungestörten Nachtruhe im Verhältnis zu dem bestehenden öffentlichen Verkehrsinteresse an einem bedarfsgerechten Flugbetrieb am Flughafen Dortmund Rechnung trägt. Die Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung aufgegeben hatte, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2014 nachzubessern.
Der Genehmigungsbescheid kann hier heruntergeladen werden:
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