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Kalkbau im Münsterland

© Bezirksregierung Münster


25.06.2018
Regionalrat beschließt Teilplan Kalkstein

Münster. Der Regionalrat Münster hat in seiner heutigen Sitzung (Montag, 25. Juni) nach intensiven Beratungen den „Sachlichen Teilplan Kalkstein“ mehrheitlich beschlossen.  

Der beschlossene Plan legt Flächen zur Sicherung und zum Abbau des Rohstoffs Kalkstein im Münsterland verbindlich fest. Er sichert bestehende Abgrabungs­bereiche und weist neue Abbauflächen in Beckum, Ennigerloh, Neuenkirchen und Rheine in einer Größe von 280 Hektar aus. Damit sind im Münsterland 910 Hektar als Abbaufläche für den Rohstoff Kalkstein vorgesehen. Im Teutoburger Wald sind dagegen keine neuen Abgrabungsflächen mehr dargestellt. Zudem enthält der Plan Regelungen zu möglichen Nach­folgenutzungen nach Abschluss der Ab­grabungen.

Im Mittelpunkt der Planerstellung stand insbesondere die Frage nach Erweiterungs­möglichkeiten der Steinbrüche der beiden Unternehmen Calcis (Lienen) und Dyckerhoff (Lengerich) und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg“.

Vor diesem Hintergrund fanden im Rahmen des mehrjährigen Erarbeitungs­verfahrens umfangreiche Untersuchungen statt, die unter anderem mögliche Auswirkungen weiterer Kalkstein­abgrabungen im Teutoburger Wald auf das FFH-Gebiet zum Gegen­stand hatten. Hierbei spielten Fragen der Qualität des in den Kalkstein-Lagerstätten des Teutoburger Waldes vorkommenden Rohstoffs ebenso eine Rolle wie die wirtschaftliche Zumutbarkeit alternativer Lösungen mit Blick auf andere Lagerstätten im Münsterland.

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und haben sehr viele Fachgespräche geführt sowie externe Gutachten eingeholt“, sagt Regierungs­präsidentin Dorothee Feller. „Die Abwägungen zwischen den Auswirkungen auf das FFH-Gebiet einerseits und den von den beiden Unternehmen vorgetragenen Argumenten für eine Erweiterung ihrer Abgrabungs­bereiche andererseits führen jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung der bestehenden Abgrabungsbereiche im Regional­plan nicht möglich ist,“ so Feller weiter. Eine Rolle hat dabei auch gespielt, dass es an anderer Stelle des Plangebiets in einer genehmigten Abgrabung noch ausreichende Vorkommen der beanspruchten Rohstoffqualität gibt. Zum anderen erfüllen die vorgetragenen Gründe nicht die Ausnahmetatbestände nach dem Bundes­naturschutz­gesetz, um einen erheblichen Eingriff in das FFH-Gebiet durch den Kalksteinabbau zu rechtfertigen.  

Die heutige Entscheidung des Regionalrates bedeutet allerdings nicht, dass die Unternehmen schon zeitnah ihre Abgrabungen am Teuto einstellen müssen. Das Unternehmen Dyckerhoff hat noch für mehrere Jahre genehmigte Abgrabungsflächen. Dem Unternehmen Calcis bleibt weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen eines immissions­schutz­rechtlichen Genehmigungs­verfahrens für eine deutlich kleinere Fläche, die regional­planerisch nicht dargestellt werden muss, eine Abgrabung zu beantragen. Allerdings müssen auch hier die FFH-Vorgaben berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hat sich der Regionalrat dafür ausgesprochen, dass die Bezirks­regierung gemeinsam mit der Landesregierung eine Stellungnahme der zuständigen EU-Kommissions­dienststellen zur Frage der Aufhebung von Teilflächen des FFH-Gebietes einholen soll. Eine Verkleinerung des FFH-Gebietes könnte den Unternehmen weitergehende Abgrabungsperspektiven eröffnen.

Nach der Aufstellung durch den Regionalrat wird der Sachliche Teilplan Kalkstein nun der Landes­planungs­behörde NRW angezeigt, die ihrerseits eine Rechtsprüfung vornimmt. Werden von dort innerhalb von drei Monaten keine Einwendungen erhoben, wird der Plan mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen rechtswirksam.

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