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Städtebau
Ziele des Städtebaus
In Nordrhein-Westfalen prägt die Kombination von großen Ballungszentren und ländlichen Regionen den unverwechselbaren Charakter des Landes. Immerhin 80 Prozent der Bevölkerung leben in Städten, deren Entwicklung deshalb zentrale Bedeutung für die Zukunft des ganzen Landes hat. Doch was macht eine Stadt lebenswert? Welche Plätze, Parks und Quartiere finden wir schön?
Warum fühlen wir uns durch bestimmte Orte in unseren Städten inspiriert, von anderen dagegen nicht angesprochen? Wie sehen die Städte und Nachbarschaften aus, in denen wir in Zukunft leben wollen?
Lebenswerte Städte
Die soziale und ökonomische Zukunft unserer Städte wird entscheidend davon abhängen, ob es ihnen gelingt, eigenständige Profile und unverwechselbare Identitäten zu schaffen: Gebäude und Ensembles, Plätze und Straßen, Parks und Gärten spiegeln den Charakter einer Stadt wieder und lassen erkennen, was dort produziert und wie in ihr gelebt wird, vor allem aber, ob sich die Menschen dort zu Hause fühlen. Die Qualität unserer Städte entsteht jedoch nicht allein durch gestalterische Highlights. Wie Gebäude und Plätze genutzt werden, spielt eine große Rolle dabei, ob sie lebendig sind. Nimmt man die Cafés, die Obsthändler, die Boutiquen an den Rändern unserer Plätze fort, bleiben leere, große Orte zurück. Lebensqualität entsteht nicht durch reine Gestaltung – sie kann jedoch eine solide Basis für die Ansiedlung von Handel und Wohnen bieten.
Jede Stadt braucht ein Gesicht
Damit die Menschen sich heimisch fühlen, brauchen die Städte ein individuelles Gesicht, das sie unterscheidbar macht. Um sie attraktiv und funktionsfähig zu erhalten, müssen Innenstädte, Ortskerne und das historische Erbe gestärkt werden. Denn lebendige Städte und Gemeinden sind attraktive Ziele für Besucher aus aller Welt und wichtige Standortfaktoren für Unternehmen bei der Entscheidung, wo sie sich ansiedeln.
Denkmalpflege
Auch die Pflege von Bau- und Bodendenkmälern bewahrt die historisch gebaute Umwelt und ist eine wichtige Grundlage für die Geschichtsforschung. Gleichzeitig werden auch durch die Denkmalpflege Städte und Regionen attraktiver für Touristen sowie Investoren und sorgt für qualifizierte Arbeitsplätze. Allein in Nordrhein-Westfalen stehen rund 80.000 Baudenkmäler, etwa 5.800 Bodendenkmäler und mehr als 800 bewegliche Denkmäler – wie Lokomotiven, Schiffe und Hafenkräne – unter Denkmalschutz.
Ehrgeizige Ziele
Dies alles stellt aber auch mehr denn je eine besondere Herausforderung dar. An die individuelle Architektur und Gebäudetechnik, den Städtebau und die Stadtentwicklung insgesamt werden erhebliche Anforderungen gestellt. Wirtschaftlicher Strukturwandel, demografische Veränderungen oder die Folgen des Klimawandels verlangen neue Ideen und innovative Konzepte und eine hohe Anpassungsfähigkeit.
Gebaute Umwelt prägt den Alltag des Menschen in besonderer Weise. Neben der gestalterischen Dimension spielen dabei ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte eine besondere Rolle. Die Errichtung, Änderung und Nutzung baulicher Anlagen muss geordnet, umweltverträglich und vor allem sicher für alle Beteiligten und Nutzer sein.
Rechtliche Grundlage bildet das Bauplanungsrecht (BauGB) des Bundes und die Landesbauordnung (BauO NRW). Die Bautechnik stellt die Sicherheit der baulichen Anlagen in den Mittelpunkt, wie Standsicherheit und Brandschutz. Auch Wärmeschutz und Energieeinsparung sind zu beachten.
Die Mitarbeiter des Städtebaudezernats der Bezirksregierung Münster beraten und unterstützen die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Münster in diesen Prozessen und bei der Umsetzung konkreter Projekte.
Rechtsvorschriften
- Bauplanungsrecht (BauGB) des Bundes (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesbauordnung (BauO NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Denkmalschutzgesetz NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Nachbarrechtsgesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Energiesparverordnung (EnEV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erneuerbare Energien und Wärmegesetz (EEWärmeG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wohnungseigentumsgesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)