Häuser mit Gerüst

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Städtebau


Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Wiese mit Siloballen

© Susanne Güttler/Fotolia

Seit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) als Anpassung nationalen Planungsrechts an europäische Rechtsvorgaben, müssen alle Kreise und Kommunen in ihrer Bauleitplanung und im Rahmen der Aufstellung neuer Flächennutzungs- und  Bebauungspläne eine Umweltprüfung veranlassen. Die Umweltprüfung dient dazu, die umweltbezogenen Auswirkungen einer Planung abzuschätzen.

Mit der neuen Regelung sollen die bislang nebeneinander stehende Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG, die Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gebündelt und somit einheitlich und vollständig werden.

Inhaltlich sind durch diese Umweltprüfung die Umweltauswirkungen der Planung zu ermitteln und in einem als Umweltbericht bezeichneten, gesonderten Teil der Begründung zu beschreiben und nach ihrer voraussichtlichen Erheblichkeit zu bewerten. Zu beachten ist dabei, dass in diesem Vorbereitungsschritt der sachgerechten Abwägung ausschließlich umweltbezogene Kriterien mit einzubeziehen sind.

Scoping 

Die Erhebung der umweltbezogenen Daten und Informationen erfolgt in Abstimmung mit den Fachbehörden (Scoping). Mit diesen zusammen werden Umfang und Detaillierungsgrad von der planenden Kommune im Hinblick auf die sachgerechte Abwägung eigenverantwortlich festgelegt.

Die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange werden wie bisher im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bauleitplan beteiligt. Durch öffentliche Auslegung der Informationen zu den Umweltauswirkungen der Planung hat insbesondere der Bürger nun auch die Möglichkeit, sich über seine umweltbezogene Betroffenheit zu informieren und dazu Stellung zu beziehen.

Grundsätzlich dient die Umweltprüfung der Abschätzung der umweltbezogenen Auswirkungen einer Planung. Der Umweltbericht als Teil der Begründung stellt somit eine Rechtfertigung der Planungsabsichten aus umweltbezogener Sicht dar.

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