Häuser mit Gerüst

Hauptinhalt

Städtebau


Stadtentwicklung und Bauleitplanung

Karte mit Monopoly Hotels und Häuschen

© MIM/Fotolia

Als eigenverantwortliche Träger der Planungshoheit steuern die Kommunen die Stadtentwicklung in ihren jeweiligen Gemeindegebieten mit Hilfe der Bauleitplanung. Zu diesem Zweck stellen sie zunächst über den Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung für sämtliche Flächen des Gemeindegebietes dar und steuern so die gesamtgemeindliche Entwicklung.

Aufbauend auf den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden konkrete Baurechte in einzelnen Teilgebieten mit Bebauungsplänen geschaffen. Hierin werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche für jedes Baugrundstück rechtsverbindlich festgelegt. Das Städtebaudezernat der Bezirksregierung ist mit den rechtlichen Fragen der Stadtentwicklung befasst und bietet den Kommunen im Regierungsbezirk Münster eine umfassende Beratung in sämtlichen Rechts- und Verfahrensfragen der Bauleitplanung. 

Genehmigungsprüfung von Flächennutzungsplänen 

Wegen der weitreichenden Bedeutung der Flächennutzungspläne für die geordnete Stadtentwicklung sieht der Gesetzgeber eine verfahrensrechtliche Prüfung und Genehmigung dieser Pläne als Geltungsvoraussetzung vor. Diese Genehmigungsprüfung von Flächennutzungsplänen und ihrer Änderungen nehmen die Baufachleute der Bezirksregierung ebenfalls vor. Das gleiche gilt für bestimmte Bebauungspläne, deren Festsetzungen nicht aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplanes entwickelt wurden.

Dabei wird nicht nur geprüft, ob im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sämtliche Formvorschriften eingehalten wurden, sondern auch, ob die Belange sämtlicher Betroffener sachgerecht gegen das Planungsziel abgewogen worden sind. Dies ist insbesondere deshalb bedeutsam, weil der Flächennutzungsplan nicht direkt vom Bürger gerichtlich angreifbar ist.

Attraktive Ortszentren erhalten

Weitreichende Bedeutung für die Stadtentwicklung hat auch die rechtliche Bewertung bestimmter großflächiger Einzelhandelsvorhaben. Sofern Einzelhandelsbetriebe, die nicht der Nahversorgung der Bevölkerung dienen, außerhalb der Ortszentren angesiedelt werden sollen, schreibt das zuständige Landesministerium eine rechtliche Überprüfung der beabsichtigen bauaufsichtlichen Zulassungsentscheidung vor. Diese Regelung dient dem Erhalt attraktiver Ortszenten als lebendige und vielfältige Lebensmittelpunkte.

Regelmäßig sind die Bauexperten der Bezirksregierung auch an Fachdialogen zum Bauplanungsrecht beteiligt und beziehen Stellung zu Grundsatzfragen sowie zu beabsichtigten Gesetzesänderungen und Erlassentwürfen.

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}