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Reisen mit Akku
Tablets, Powerbanks und E-Zigaretten gehören ins Handgepäck!

Geräte mit Akkus

© Bezirksregierung Münster

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Wir sind jederzeit und überall online – auch im Urlaub. Schon im Flugzeug sind Tablets und Smartphones für den Zeitvertreib ein Muss. Bevor jedoch der Flieger in Richtung Sonne abheben kann, muss bei der Gepäckkontrolle einiges beachtet werden. Zum Beispiel: Elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus, zu denen meist auch Powerbanks, E-Zigaretten, Notebooks, Tablets und Digitalkameras zählen, müssen im Handgepäck verstaut werden. Das ist in der internationalen IATA-Richtlinie (Internationale Luftverkehrs-Vereinigung) weltweit geregelt.

Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus sind im aufgegebenen Koffer nicht erlaubt. „Weil diese Geräte im ungünstigsten Fall durch eine Überhitzung in Brand geraten können“, erklärt Jens Gögel aus dem Dezernat für Luftsicherheit der Bezirksregierung Münster. „Bricht ein Feuer im Gepäckraum aus, ist es nur schwer zu löschen und bringt die Passagiere in große Gefahr, da man dort während des Fluges nicht mehr hinkommt. In der Kabine kann ein Feuer frühzeitig erkannt und somit schnell gelöscht werden.

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Sicherheitskontrolle

Bereits während der Sicherheitskontrolle werden elektronische Geräte kontrolliert. Der eine oder andere wird sich schon gefragt haben, warum das Sicherheitspersonal stets darauf hinweist, elektronische Geräte aus dem Handgepäck zu nehmen und separat auf das Band zu legen. Das liegt daran, dass der Handgepäck-Scanner nur zweidimensionale Bilder auf Basis von Röntgen-Technologie liefert. „Das Sicherheitspersonal kann bei Überlagerungen am Bildschirm dann nur schwer erkennen, ob in diesen Geräten was verbaut ist, was dort einfach nicht hingehört. Liegen die Geräte einzeln auf dem Band, können sie es besser identifizieren und die Sicherheitskontrolle läuft schneller und reibungsloser“, erklärt Jens Gögel. Es gibt keine internationale Beschränkung, wie viele elektronischen Geräte im Handgepäck mitgenommen werden dürfen. „Wir empfehlen Geräte bis maximal 100 Wattstunden. Das entspricht den Vorgaben der meisten Fluggesellschaften.“

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Luftsicherheitsexperte Jens Gögel © Bezirksregierung Münster

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Sonderfall: Elektrische Rollstühle

„Die Zahl der Schwerbehinderten, die mit einem elektrischen Rollstuhl reisen, nimmt zu“, sagt Jens Gögel. Für sie gelten Sonderregelungen. Sie dürfen maximal einen Akku mit 300 Wattstunden oder zwei einzelne mit 160 Wattstunden mitnehmen. Zusätzlich dürfen Schwerbehinderte Ersatz-Akkus mitführen, die in einem Extra-Behälter transportiert werden müssen. Die Akkus müssen in dem Behälter, den sich die Passagiere zuvor besorgen müssen, so verpackt werden, dass kein Kurzschluss entstehen kann

Während des Fluges, insbesondere beim Start und der Landung, dürfen Smartphones, Tablets und E-Book-Reader nur im Flugmodus verwendet werden. Durch eine Vielzahl von Signalen der elektronischen Geräte können die technischen Geräte im Cockpit gestört werden.

Handgepäck: Größe und Flüssigkeiten

„Auch auf die Größe des Handgepäcks sollte geachtet werden“, empfiehlt Jens Gögel. Die meisten Fluggesellschaften erlauben nur Taschen und kleine Koffer mit einer Größe von 55x40x20 Zentimeter. „Die Tendenz geht zu immer größerem Handgepäck, besonders bei Flugreisen, bei denen die Fluggäste ihr Reisegepäck extra bezahlen müssen.“ Im Handgepäck sind nur Cremes, Shampoo und Seife in einer Menge von 100 Milliliter erlaubt, die in einen wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel gepackt werden müssen. In der Summe darf die Menge der Flüssigkeiten nicht ein Liter pro Fluggast überschreiten. Jens Gögel räumt dabei mit einem Vorurteil auf: „Dabei ist die Behältergröße entscheidend und nicht der tatsächliche flüssige Inhalt im Behälter. Behälter mit einer Größe von über 100 Milliliter sind grundsätzlich nicht erlaubt. Als grobe Richtung: Passen alle Gegenstände in den Ein-Liter-Beutel, sind Sie auf der sicheren Seite“.

Scharfe Gegenstände, Spielzeugwaffen und Werkzeug in den Koffe

An den Flughäfen Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt wird am häufigsten die Mitnahme von spitzen und scharfen Gegenständen im Handgepäck bemängelt. Das betrifft zum Beispiel Scheren, Messer und Rasierklingen mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimeter.

Auch sogenannte „Anscheinwaffen“ werden oft im Handgepäck mitgenommen, die aber verboten sind. „Anscheinwaffen“ können Wasserpistolen und Spielzeugrevolver aus Kunststoff sein. „Wenn Ihnen jemand eine Waffe in den Rücken hält, ist es schwer zu erkennen, ob es sich um eine echte oder unechte Waffe handelt. Daher sind Spielzeugwaffen in der Kabine verboten“, sagt Jens Gögel. Auch sehr beliebt unter den verbotenen Gegenständen sind Schraubenzieher und Akkuschrauber im Handgepäck. „Viele Passagiere nehmen gerne Werkzeug mit, weil sie am Urlaubsort Ferienwohnungen haben und renovieren möchten.“ Außerdem dürfen Gas-Behälter, Benzin-Feuerzeuge, sogenannte Zippos und Sprühdosen, also Stoffe, die entflammbar, ätzend oder oxidierend sind erst gar nicht die Flugreise antreten. Die Empfehlung von Jens Gögel: „In das Handgepäck gehören alle Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus und die Dinge, die man zwingend für die Stunden im Flugzeug braucht. Wenn man genau überlegt, ist das meist weniger als man glaubt.“

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