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Im Fokus
Infoveranstaltung
Digitalisierung der Verwaltungsverfahren im Schwerbehindertenrecht
Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran; hiervon sind natürlich auch die Verwaltungsleistungen der Behörden betroffen. Daher hat die Bezirksregierung Münster und IT.NRW am 22. und 31.10.2019.zwei Messen veranstaltet. Eingeladen wurden alle Kreise und kreisfreien Städte, die in NRW für Verwaltungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig sind. Thema war unter anderem die weitere Digitalisierung des Fachverfahrens SGB IX.
Dieses Fachverfahren wird den genannten Stellen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt und durch die Bezirksregierung Münster zusammen mit IT.NRW für ganz NRW betreut und fortentwickelt. Es werden jährlich in NRW ca. 500.000 Antragsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchgeführt. Mit mehreren Vorträgen und Präsentationen der Neuentwicklungen wurde bei IT.NRW im Standort Münter über die anstehenden weiteren Digitalisierungen des Fachverfahrens informiert.
Die vollelektronische Akte steht in neun Städten und Kreisen bereits zur Verfügung. In den kommenden Jahren werden je zehn der insgesamt 44 Aufgabenträger umgestellt. Auch wenn dies der zentrale Punkt der Digitalisierung ist, werden auch weitere Verfahrensschritte auf elektronische Füße gestellt. So sind bereits ca. 150 Ärzte online angebunden, die gutachterliche Stellungnahmen für die Kommunen erstellen. Weitere ca. 350 Ärzte sollen noch angebunden werden. Die elektronische Anforderung und Übersendung von Befundberichten der behandelnden Ärzte wird derzeit programmiert. Hierbei wurden schon neun niedergelassene Ärzte beteiligt. Außerdem wird es in Kürze möglich sein, dass das für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erforderliche Passbild elektronisch übermittelt werden kann. Es wird voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres zudem möglich sein, den Sachstand eines Antragsverfahrens über ein Online-Verfahren einsehen zu können.
Neben der Einsparung von Papier und weiteren Kosten haben die Umstellungen eine deutlich beschleunigte Antragsbearbeitung zur Folge. Insbesondere die Beteiligung Dritter (Gerichte, Bevollmächtigte, Gutachter u. a.) kann ohne Postversand viel schneller und parallel zur Bearbeitung stattfinden.
Mit den dargestellten und weiteren umfangreichen Maßnahmen werden einerseits gesetzliche Vorgaben umgesetzt, aber auch Optimierungen der Arbeitsabläufe erreicht, die zu einer deutlichen Effizienzsteigerung der Verwaltung führen.
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