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Krankenhäuser
Landesweiten Pflegeschulförderung
Die Bezirksregierung Münster ist neben der landesweiten Krankenhausförderung auch für die nachfolgenden Förderprogramme für Pflegeschulen landesweit zuständig.
Die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 250 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von zusätzlichen Schulplätzen. Gefördert werden Pflegeschulen, die nicht den Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) unterliegen.
Zur Verteilung der 250 Millionen Euro sind zwei Förderverfahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgesehen:
- Ausbau von Ausbildungsplätzen an Pflegeschulen: Zur Finanzierung des Kapazitätsaufbaus steht einmalig ein pauschalierter Festbetrag in Höhe von 20.400 Euro pro neu eingerichtetem Schulplatz zur Verfügung.
- Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen: Hierfür ist eine Modernisierungspauschale je belegtem Schulplatz in Höhe von 5.100 Euro
vorgesehen.
Nähere Informationen zum Sonderinvestitionsprogramm Pflegeschulen finden Sie unter:
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