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Krankenhäuser
Landesweiten Pflegeschulförderung
Die Bezirksregierung Münster ist neben der landesweiten Krankenhausförderung auch für die nachfolgenden Förderprogramme für Pflegeschulen landesweit zuständig.
Die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 250 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von zusätzlichen Schulplätzen. Gefördert werden Pflegeschulen, die nicht den Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) unterliegen.
Zur Verteilung der 250 Millionen Euro sind zwei Förderverfahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgesehen:
- Ausbau von Ausbildungsplätzen an Pflegeschulen: Zur Finanzierung des Kapazitätsaufbaus steht einmalig ein pauschalierter Festbetrag in Höhe von 20.400 Euro pro neu eingerichtetem Schulplatz zur Verfügung.
- Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen: Das Gesundheitsministerium hat dazu eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Neue Förderrichtlinie hebt die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft auf
Jährlich stehen 7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung
Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, können nun eine jährliche Pauschale von 189 Euro pro belegtem Ausbildungsplatz erhalten. Im ersten Jahr liegt der Pauschalbetrag bei 567 Euro pro belegten Platz. Förderfähig sind auch die Ausbildungsplätze für die Altenpflegehilfeausbildung bzw. der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung.
Das Geld soll für Investitionen zur Errichtung von Pflegeschulen, Mieten und Anlagegüter verwendet werden. Die Förderung schafft den Ausbildungsträger eine solide Basis, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung sicherzustellen.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Ihre Fragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten:
Investitionsfoerderung-Pflegeschulen@bezreg-muenster.nrw.de
Nähere Informationen zum Sonderinvestitionsprogramm Pflegeschulen finden Sie unter: