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LEADER 2014 – 2020
Das LEADER-Konzept
Das LEADER-Konzept sieht vor, aufgrund der Vielfalt der ländlichen Gebiete Europas Entwicklungsstrategien durch lokale Akteure auf lokaler Ebene zu beschließen und umzusetzen. Mit diesem Ansatz will LEADER Entwicklungsstrategien mit transparenten Verfahren begleiten und mit der relevanten öffentlichen Verwaltung sowie der erforderlichen technischen Hilfe unterstützen. Das LEADER-Konzept kennzeichnen sieben wesentliche Merkmale:
1. Territoriale lokale Entwicklungsstrategien
Territorial bedeutet im Wesentlichen lokal. Mit einem territorialen Ansatz können Aktionen genauer auf die tatsächlichen Bedürfnisse und den lokalen Wettbewerbsvorteil zugeschnitten werden als mit anderen Ansätzen.
2. Bottom-up-Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien
Von den sieben Merkmalen von Leader ist das charakteristischste der Bottom-up-Ansatz. Bottom-up-Ansatz bedeutet, dass lokale Akteure in die Entscheidungsfindung bezüglich der Strategie und in die Auswahl der Prioritäten eingebunden sind, die in ihrem lokalen Gebiet verfolgt werden sollen.
Die Beteiligung von lokalen Akteuren umfasst:
- die Bevölkerung im Allgemeinen,
- wirtschaftliche und soziale Interessengruppierungen sowie
- repräsentative öffentliche und private Institutionen.
3. Lokale öffentlich-private Partnerschaften: die lokalen Aktionsgruppen (LAG)
Die Einrichtung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ist ein weiteres Merkmal des Leader-Ansatzes. Die LAG hat die Aufgabe, eine lokale Entwicklungsstrategie festzustellen und umzusetzen. Sie trifft Entscheidungen über die Zuteilung ihrer finanziellen Ressourcen und verwaltet sie.
Am stärksten an lokalen Initiativen beteiligte ländliche Akteure sind:
- Berufsvereinigungen und -verbände (Vertretung für Landwirte, nicht in der Landwirtschaft Beschäftigte und Kleinstunternehmen),
- Berufsverbände,
- Bürger, Einwohner und deren Organisationen vor Ort,
- lokale politische Vertreter,
- Umweltverbände,
- Dienstleistungsanbieter im kulturellen Bereich und für die Gemeinschaft, einschließlich der Medien,
- Frauenvereinigungen,
- junge Menschen.
4. Innovation
Innovation für die Entwicklung ländlicher Gebiete wird dadurch gefördert, dass man den LAG große Freiräume und viel Flexibilität bei der Entscheidung für Aktionen überlässt, die sie unterstützen wollen.
Der Begriff umfasst:
- die Einführung eines neuen Erzeugnisses,
- eines neuen Prozesses,
- einer neuen Organisation oder
- eines neuen Marktes.
Diese allgemeine Definition gilt für ländliche und städtische Gebiete.
5. Integrierte und multisektorale Aktionen
LEADER ist kein sektorales Entwicklungsprogramm; die lokale Entwicklungsstrategie muss eine multisektorale Begründung haben und mehrere Aktivitätssektoren integrieren.
Die Aktionen und Projekte, die in den lokalen Strategien enthalten sind, sollten als zusammenhängende Einheit verbunden und koordiniert werden. Die Integration kann Aktionen betreffen, die in einem einzigen Sektor durchgeführt werden, oder alle Programmaktionen oder spezifische Aktionsgruppen oder, am bedeutendsten, Verknüpfungen zwischen den verschiedenen beteiligten wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, umweltrelevanten Akteuren und Sektoren.
6. Netzwerkbildung
Die Netzwerkbildung umfasst den Austausch von Errungenschaften, Erfahrungen und Know-how zwischen LEADER-Gruppen, ländlichen Gebieten, Verwaltungen und Organisationen, die innerhalb der EU an der ländlichen Entwicklung beteiligt sind. Man unterscheidet zwischen institutionellen Netzwerken und nationalen, regionalen und lokalen Netzwerken.
7. Kooperation
Zu Kooperationen gehört, dass eine Lokale Aktionsgruppe ein gemeinsames Projekt mit einer anderen Leader-Gruppe oder mit einer Gruppe, die einen ähnlichen Ansatz in einer anderen Region, einem anderen Mitgliedstaat oder sogar in einem Drittland verfolgt, unternimmt.
Es gibt zwei Arten der möglichen Kooperation im Rahmen von LEADER:
- Interterritoriale Kooperation: Damit ist eine Kooperation zwischen unterschiedlichen ländlichen Gebieten innerhalb eines Mitgliedstaates gemeint.
- Transnationale Kooperation: Damit ist eine Kooperation zwischen Leader-Gruppen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder mit Gruppen in Drittländern gemeint, die einem ähnlichen Ansatz folgen.
LEADER-Regionen im Regierungsbezirk Münster
Für die neue Förderperiode gibt es im Regierungsbezirk Münster fünf LEADER-Regionen, die durch das für die Ländliche Entwicklung und Bodenordnung zuständige Dezernat 33 begleitet werden:
- „Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden“, Kreis Borken (2,3 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Baumberge“, Kreis Coesfeld (2,7 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Bocholter Aa“, Kreis Borken (2,7 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Steinfurter Land“, Kreis Steinfurt (3,1 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Tecklenburger Land“, Kreis Steinfurt (3,1 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- ELER-Durchführungsverordnung (EU) 808/2014 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Entwurf des NRW-Programm Ländlicher Raum (2014 – 2020) Nr. 19.1 ff. (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesreisekostenrecht NRW (LRKG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- EFRE-Rahmenrichtlinie (EFRE-RRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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