© Marco Scisetti/Fotolia
Hauptinhalt
LEADER 2014 – 2020
Fördermittel 2014 – 2020
Nordrhein-Westfalen stehen 75 Millionen Euro an Fördermitteln für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung. In den Jahren 2007 bis 2013 waren es rund 16,5 Millionen Euro, die die Europäische Union für LEADER-Projekte in Nordrhein-Westfalen bereitgestellt hatte. Die einzelnen Förderprojekte werden mit jeweils maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 250.000 Euro je Projekt.
Laufende Kosten der LAGs, einschließlich der Kosten für Sensibilisierung können bis zu 20 Prozent der öffentlichen Gesamtausgaben für die lokale Entwicklungsstrategie von der Gemeinschaft bezuschusst werden.
Neue Regionen erhalten einen Zuschuss für die Bewerbung, ein sogenanntes Starter Kit mit einem Anteil von 65 Prozent, maximal 20.000 Euro.
Zur Umsetzung ihrer anerkannten Entwicklungsstrategie erhalten lokale Aktionsgruppen einen Bewirtschaftungsrahmen. Er ist nach der Einwohnerzahl gestaffelt. Eine Region kann je nach Einwohnerzahl zwischen 2,3 Millionen Euro und 3,1 Millionen Euro Förderung aus Leader erhalten.
Regionaler Bewirtschaftungsrahmen
Antrag auf Förderung bei der Bezirksregierung
Zuwendungen aus Leader sind über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung zu beantragen. Über die Bewilligung entscheidet die Bezirksregierung. Voraussetzung ist, dass das Projekt Bestandteil der Lokalen Entwicklungsstrategie ist und ein positiver LAG-Beschluss vorliegt.
LEADER-Regionen im Regierungsbezirk Münster
Für die neue Förderperiode gibt es im Regierungsbezirk Münster fünf LEADER-Regionen, die durch das für die Ländliche Entwicklung und Bodenordnung zuständige Dezernat 33 begleitet werden:
- „Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden“, Kreis Borken (2,3 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Baumberge“, Kreis Coesfeld (2,7 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Bocholter Aa“, Kreis Borken (2,7 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Steinfurter Land“, Kreis Steinfurt (3,1 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Tecklenburger Land“, Kreis Steinfurt (3,1 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- ELER-Durchführungsverordnung (EU) 808/2014 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Entwurf des NRW-Programm Ländlicher Raum (2014 – 2020) Nr. 19.1 ff. (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesreisekostenrecht NRW (LRKG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- EFRE-Rahmenrichtlinie (EFRE-RRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
- Schwerpunkte für LEADER in NRW
- Das LEADER-Konzept
- Eckpunkte der Förderphase 2014 – 2020
- Fördermittel – Tipps für die Antragstellung
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- Operationelle Programme NRW 2014 – 2020 (ELER)
- Förderprogramme nach Förderthemen
- Förderung vor Ort – Projektbeispiele