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Förderprogramme von A – Z
Theater und Freilichtbühnen
Was wird gefördert
Theater- und Tanzensembles in privater oder öffentlicher Trägerschaft können Zuwendungen für die Institution oder Theater- bzw. Tanzproduktionen erhalten.
Es werden einzelne Künstler, Ensembles und Projekte besonders gefördert, wenn sie innovativ sind und den Schwerpunkten des Kulturfördergesetzes entsprechen. Neben der allgemeinen Projektförderung für ein bis zwei Jahre gibt es eine Konzeptionsförderung für drei Jahre (für 2020-22 bereits entschieden), eine Spitzen- (für 2019 bis 2022 bereits entschieden) und Exzellenzförderung (beginnt 2022).
Nicht kommerziell orientierte Freilichtbühnen können vom Land eine Projektförderung erhalten. Der Antrag ist hier bis zum 30. November für das darauffolgende Jahr zu stellen
Weitere Informationen zur Theaterförderung in NRW:
- Landesbüro Freie Darstellende Künste (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Bis wann ist der Antrag zu stellen?
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Antragsfristen Ausschlussfristen sind, d. h. dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).
Es gelten folgende Antragsfristen:
- Kultur und Schule 31.3. (für das folgende Schuljahr, Antrag bei den Kulturämtern)
- Kultur und Alter 21.09. (Projektdatenblatt an das KUBIA/Remscheid), 20.11. (Formantrag für ausgewählte Projekte bei der Bezirksregierung)
- Regionale Kulturpolitik 30.9.(Projektdatenblatt beim zuständigen Koordinierungsbüro), 30.11. (Formantrag für ausgewählte Projekte bei der zuständigen Bezirksregierung)
- Interkultureller Dialog 15.10. (Formantrag bei der zuständigen Bezirksregierung)
- Internationale Kulturpolitik (Export-/Kooperationsförderung) 31.3. für das laufende Jahr und 30.9. für das Folgejahr (Formanatrag bei der zuständigen Bezirksregierung)
- Allgemeine Projektförderung Theater/Tanz 15.05.und 15.11.(beim Landesbüro Freie Darstellende Künste)
- Konzeptionsförderung Theater/Tanz 31.05. (Formantrag bei der zuständigen Bezirksregierung, voraussichtlich erst wieder in 2022)
- Freilichtbühnen 30.11. (Formantrag bei der zuständigen Bezirksregierung)
Downloads
- Zuwendungsantrag (docx, 24 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (doc, 48 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (docx, 37 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (docx, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster eines Ausgaben- und Finanzierungsplans (xlsx, 16 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise zum Erstellen des Kosten- und Finanzierungsplans (pdf, 36 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag Exportförderung (pdf, 56 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag Kooperationsförderung (pdf, 57 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kostenkalkulation Kultur und Schule (docx, 15 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Internationale Kooperations- und Exportförderkriterien (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Interkulturelle Kulturarbeit (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)