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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Sportveranstaltungen
Bezeichnung Förderprogramm
Sportgroßveranstaltungen
Wer wird gefördert?
Landesfachverbände, Sportvereine oder Kommunen
Was wird gefördert?
Das Land NRW fördert die Vorbereitung und Durchführung sportlicher Großveranstaltungen (zum Beispiel Welt-, Europameisterschaften und weitere Veranstaltungen von zentralem Belang).
Wie sind die Konditionen?
Fehlbedarfsfinanzierung
Wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge sind an das NRW-Ministerium für Schule und Bildung zu stellen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
bis zum 15. November des jeweiligen Kalenderjahres
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Fördergrundsätze des Landes NRW in Verbindung mit der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Was ist noch wichtig?
Formantrag ist zu stellen mit Kosten- und Finanzierungsplan
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
Albrecht-Thaer-Str. 48
48147 Münster
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