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Förderprogramme von A – Z
Sportstättenbau
Bezeichnung Förderprogramm
Sportstättenbau
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- gemeinsame Sportorganisationen,
- sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie
- natürliche Personen
Das Land gewährt aus Mitteln der Sportstättenbauförderung nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
- Sportstätten für den Hochleistungssport
- Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse
- Sportschulen der Verbände
Wie sind die Konditionen?
- Landesförderung von in der Regel bis zu 70 Prozent der Bemessungsgrundlage Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
- Zweckbindung 15 Jahre
- Förderentscheidung durch Innenministerium NRW
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48.05
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Grundsätzlich keine Frist
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Landeshaushaltsordnung (LHO) mit Nebenbestimmungen
Was ist noch wichtig?
Formantrag ist in dreifacher Ausfertigung zu stellen.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48.05
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Downloads
- Zuwendungsantrag (docx, 24 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (doc, 48 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (docx, 42 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (docx, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster eines Kosten- und Finanzierungsplans (xlsx, 16 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) (pdf, 113 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)