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Förderprogramme von A – Z
Soziokultur
Was wird gefördert?
Soziokulturelle Zentren können für alle Sparten und Programme Anträge einreichen, die an den jeweiligen Fördergrundsätzen ausgerichtet sind. Bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren (Soziokultur NRW) werden Anträge für Projekte entschieden, die die Stärkung der soziokultureller Praxis und die Selbstorganisation/Selbstverantwortung zum Ziel haben. Die Soziokultur NRW fördert insbesondere an gesellschaftlichen Fragen orientierte, modellhafte und vernetzende Kulturprojekte, die spartenübergreifend und in den Grenzbereichen von kultureller, sozialer und politischer Arbeit angesiedelt sind. Freien Trägern (Initiativen, Vereinen) wird der Vorrang gegeben vor öffentlichen Antragstellern.
Daneben gibt es die sogenannte Konzeptförderung, für die im Regierungsbezirks Münster für den Förderzeitraum 2015 bis 2018 Stroetmanns Fabrik Emsdetten und der Cuba e. V. Münster, für 2018 bis 2021 die Schuhfabrik Ahlen ausgewählt wurden.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge sind bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren e.V., Achtermannstr. 10–12, 48143 Münster zu stellen. Anträge für die Konzeptförderung sind bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
- Soziokultur NRW/ Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NW e.V. (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft – Themenschwerpunkt Soziokultur (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Digitales Antragsverfahren (Kultur.Web)
Bitte beachten Sie:
Unser Antragsverfahren wird digitalisiert. Die alten Antragsformulare (s. u. Downloads „Zuwendungsantrag“) werden noch einige Monate als Download aktiv und möglich sein. Dennoch möchten wir Sie bitte, sich recht bald mit dem neuen digitalen Antragsverfahren vertraut zu machen und es bei Antragstellung anzuwenden.
Übergangsweise ist es nur möglich, 10 Dokumente einzustellen und abzuschicken. Sie können dennoch einen digitalen Antrag ausfüllen und uns die fehlenden Dokumente per Mail übersenden. Leider ist der Antrag zusätzlich noch auszudrucken (als PDF unter der Kachel Antrag), zu unterschreiben und postalisch an uns zu schicken, da eine digitale Unterschrift/E-Signatur noch nicht vorgesehen ist.
Diese Umstellung wird auch Ihre Arbeit erleichtern helfen, da Sie nicht immer neu all Ihre Basisdaten eintragen müssen. Falls Sie uns in den letzten Tagen aktuell einen Antrag in der alten Form zugeschickt haben, informieren Sie uns doch, wenn Sie diesen durch einen digitalen Antrag ersetzen wollen.
Der Zugangslink dazu ist:
Downloads
- Zuwendungsantrag (docx, 24 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (doc, 48 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (docx, 42 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (docx, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster eines Ausgaben- und Finanzierungsplans (xlsx, 16 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise zum Erstellen des Kosten- und Finanzierungsplans (pdf, 36 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)