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Förderprogramme von A – Z
Investitionen in kulturelle Infrastruktur
Das Land legt einen Investitionsfonds in Höhe von drei Millionen Euro auf, der Museen, Kunstvereinen und Kunsthallen mit Schwerpunkt Bildender Kunst beziehungsweise Medienkunst einmalig zur Verfügung steht. Ziel des Investitionsfonds zur Ertüchtigung der digitalen und inklusiven Infrastruktur ist es, die Museen, Kunstvereine und Kunsthallen für die Zukunft zu rüsten und ihr Angebot für alle, auch für Menschen mit Einschränkungen, zugänglich zu machen.
„Wir unterstützen mit dem Investitionsfonds in diesem Jahr Einrichtungen der Bildenden Kunst und Medienkunst gezielt dabei, ihre digitale Infrastruktur zu modernisieren. Ein wichtiges Anliegen ist außerdem, das Angebot für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern, etwa durch den Aufbau barrierefreier Websites, die Anschaffung von visuellen Orientierungssystemen oder rollstuhlgerechte Vitrinen“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Für das Förderprogramm bewerben können sich alle nordrhein-westfälischen Museen, Kunstvereine und Kunsthallen, die ihren Schwerpunkt im Bereich Bildende Kunst beziehungsweise Medienkunst haben und die ihre Projekte noch in diesem Jahr durchführen können.
Einsendeschluss für die Förderanträge bei den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen ist der 6. September 2019.
Die Projektauswahl erfolgt durch ein Fachgremium.
Die Fördergrundsätze finden Sie unter:
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Zusätzliche Informationen
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