Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Verlässliche Ganztagsangebote – Geld oder Stelle

Bezeichnung Förderprogramm

Verlässliche Ganztagsangebote, hier Geld oder Stelle

Wer wird gefördert?

Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsuntericht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in Anspruch genommen werden.

Wie sind die Konditionen?

Projektförderung: Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung/eines Zuschusses.

Die Bemessungsgrundlage für die jeweilige Höhe der Förderung ist davon abhängig, ob es sich bei der jeweiligen Schule um eine Halbtags- oder um eine Ganztagsschule handelt. Bei Halbtagsschulen orientiert sie sich ausschließlich an den aktuellen allgemeinen Schuldaten des Vorjahres; bei Ganztagsschulen orientiert sie sich zudem an der Höhe des Ganztagszuschlags. Nähere Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Über den Schulträger bei der Bezirksregierung Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Die Anträge sind jeweils für das nächste Schuljahr zum 30.Dezember des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Die Förderung richtet sich nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 31.07.2008 in der Fassung vom 13.12.2018 „Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote“ (Zuwendungsrichtlinien).

Was ist noch wichtig?

Antrag und Anlage sind entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen.

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