Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Bezeichnung Förderprogramm

Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Wer wird gefördert?

Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zur Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4. Einzelheit zum umfangreichen „Gegenstand“ der Förderung sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Was ist die Zielsetzung?

Mit der Förderung soll der investive quantitative und qualitative Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 ermöglicht und beschleunigt werden. Zudem sollen zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen bzw. bestehende Ganztagsangebote weiterentwickelt werden.

Wie sind die Konditionen

Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote bzw. die qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote gemäß Nummer 2 der Förderrichtlinie.
  2. Weitere Voraussetzung ist, dass die geplante Investition in einer Maßnahme gemäß BASS 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ erfolgt.
  3. Vorlage eines Investitionsplans zu den Einzelmaßnahmen.
  4. Vorlage einer Aufstellung der in bzw. an den einzelnen Schulen bzw. Standorten der Ganztags- und Betreuungsangeboten vorgesehenen Maßnahmen.

Alle Anträge enthalten darüber hinaus folgende Angaben:

  1. Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung) als Anlage zum Zuwendungsantrag.
  2. im Fall von § 3 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung eine Erklärung, dass es sich um einen selbstständigen, noch nicht begonnenen Abschnitt einer Investitionsmaßnahme handelt,
  3. Erklärung zu Mitteln aus anderen Fördermaßnahmen (§ 10 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung),
  4. Darstellung des unmittelbaren Zusammenhangs mit einer Maßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Projektförderung, Anteilsfinanzierung bis zu höchstens 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Bemessungsgrundlage

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen nach Nummer 2 der Förderrichtlinie

Wo und wann ist der Antrag zu stellen?

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind bis zum 19.03.2021 auszufüllen und unterschrieben postalisch oder als Scan per Email bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Pro Maßnahme (Maßnahme gemäß Nr. 2.1, 2.2 oder 2.3 der Förderrichtlinie) ist ein Antrag einzureichen.

Zuwendungsempfänger können im Rahmen des Schulträgerbudgets während der Laufzeit des Förderprogramms mehrfach Anträge auf Förderung innerhalb der Antragsfrist stellen.

Vorhaben im Sinne dieser Förderrichtlinie können gefördert werden, wenn sie nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn gemäß § 3 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung), noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden und im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige noch nicht begonnene Abschnitte einer Investitionsmaßnahme gemäß § 2 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung handelt.

Für Maßnahmen im Regierungsbezirk Münster sind die Anträge an folgende Adresse zu richten:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Die Förderrichtlinie wurde mit Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2021 Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, Aktenzeichen: 321 -6.08.06.11.01-145991 veröffentlicht.

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Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

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