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Förderprogramme von A – Z


Sonderprogramm „Neustart miteinander“

Hinweis zum Bearbeitungsstand: 

Aktuell kommt es im Bereich des Sonderprogramms Neustart miteinander aufgrund des hohen Antragsaufkommens, sowohl in der Bearbeitung der Neuanträge, als auch der Verwendungsnachweise, zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen derzeit telefonisch keine Nachfragen stellen. Den Status Ihres Antrages können Sie direkt im Online-Antragssystem einsehen.

Die Veranstaltung darf zudem schon vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, in jedem Fall muss jedoch vor Durchführung der Veranstaltung der Antrag über das Online-Portal Heimat.Web (siehe unten) gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass dies keine Zusicherung einer Förderung ist.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer Veranstaltung im Zeitraum 19.07.21 bis 15.11.22 unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen.

Änderung der Förderrichtlinie zum 01.04.2022

Mit der Änderung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Neustart miteinander“ im Land Nordrhein-Westfalen („RL-NeustartMiteinander“) veröffentlicht mit Ministerialblatt NRW Ausgabe 2022 Nr. 11 vom 01.04.2022 wurden die Förderkonditionen wie folgend angepasst:

  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages auf 10.000 Euro (bisher: 5.000 Euro)
  • Insgesamt sind zwei Anträge pro Verein möglich (bisher: ein Antrag pro Verein)
  • Verlängerung des Antragszeitraums bis zum 30.09.2022 (bisher: 31.05.2022)
  • Verlängerung des Durchführungszeitraums bis zum 15.11.2022 (bisher: 30.06.2022)

Wie sind die Konditionen?

Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung mit grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Dabei darf die Zuwendung nicht höher sein als die Differenz der förderfähigen Gesamtausgaben abzüglich der projektbezogenen Einnahmen. Der Festbetrag darf dabei jedoch grundsätzlich 10.000 Euro nicht über- und 500 Euro nicht unterschreiten.

Welche Voraussetzungen bestehen?

  • Die Anträge sind ausschließlich im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages zu stellen. Eines schriftlichen Antrages bedarf es nicht.
  • Die Planung und Durchführung einer geeigneten Veranstaltung im Zeitraum 19.07.21 bis 15.11.22, die dazu beiträgt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken und unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen stattfindet.
  • Dem Antrag ist verpflichtend eine Zustimmung der Gemeinde zur geplanten Veranstaltung nach dem im Online-Förderportal bereitgestellten Muster beizufügen.
  • Dem Antrag ist zudem ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, der dem aktuellen Stand entspricht und nicht älter als zwei Jahre ist, beizufügen (siehe Nr. 6 der FAQ). Freistellungsbescheide des Finanzamtes sind nicht ausreichend.

Was sind Ausschlussgründe?

  • Wenn für die Maßnahme andere Mittel der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden.
  • Je Verein können nur zwei Anträge gestellt werden.
  • Der Antrag muss vor dem Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Anträge für bereits durchgeführte oder aktuell laufende Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Vereinsfahrten sind nicht förderfähig.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist ausschließlich über das Online-Förderportal zu stellen. Den Link zu dem Antragsportal finden Sie hier:

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag kann ab dem 19.07.2021 bis zum 30.09.2022 gestellt werden. Die Veranstaltung, die Gegenstand der Förderung ist, ist bis zum 15.11.2022 durchzuführen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Förderrichtlinie zum Sonderprogramm Neustart miteinander sowie die Landeshaushaltsordnung NRW. Beide Rechtsgrundlagen sind unten am Ende der Seite verlinkt.

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
siehe Ansprechpartner

Antragsvordrucke, Downloads und Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

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