Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Aktion 10.000 Perspektiven

Bezeichnung Förderprogramm:

Aktion 10.000 Perspektiven

Wer wird gefördert?

Natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Betriebe erhalten eine einmalige Einarbeitungspauschale von 1.500 Euro pro sozialversicherungspflichtig neu eingestellter Person, die zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos war.

Wie sind die Konditionen?

  • Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Neueinstellung der Person darf erst ab dem 01.09.2021 erfolgt sein.
  • Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln.
  • Die Einarbeitungspauschale kann sechs Monate nach einer Neueinstellung beantragt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht.
  • Die Einarbeitung darf einen Umfang von 50 Arbeitsstunden nicht unterschreiten.
  • Das Beschäftigungsverhältnis muss weiter fortbestehen.
  • Die eingestellte Person muss zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen haben oder langzeitarbeitslos im Sinne des §18 SGB III gewesen sein oder gem. §§ 16i oder 16e SGB II gefördert werden.
  • Die Einarbeitungspauschale gilt auch für entsprechende Personen, die ein Ausbildungsverhältnis begonnen haben.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Domplatz 1-3
48128 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag kann vom 01. März 2022 bis spätestens 31. Dezember 2022 gestellt werden.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)
  • Operationelle Programm (OP) für NRW 2014-2020
  • ESF-Förderrichtlinien 2014-2020 inkl. Anlagen
  • Förderaufruf

Was noch wichtig ist?

  • Förderung durch REACT-EU-Mittel
  • Anwendbarkeit der „De-minimis-Regelung“ gemäß der Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 ist erfüllt. Vorlage einer De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Domplatz 1-3
48128 Münster

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