Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Strukturhilfe:Infrastruktur

Bezeichnung Förderprogramm

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung der Strukturentwicklung ländlicher Räume
Hier: Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen, touristischen und wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale

Wer wird gefördert?

  1. Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
  2. Natürliche Personen und Personengesellschaften, sowie nicht unter a) genannte juristische Personen des Privatrechts

In Orten bis 10.000 Einwohner in der im Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ definierten Gebietskulisse

Was wird gefördert und mit welchen Konditionen?

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  1. Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  2. Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums-, oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen
  3. Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Freizeitinfrastrukturen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  4. Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  5. Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  6. Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Sportanlagen, Sporträumen und Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung

Maßnahmen nach Buchstabe c, d und e werden nur im Außenbereich gefördert

65% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen, die von Zuwendungsberechtigten nach „Wer wird gefördert“ Buchstabe a) durchgeführt werden

35% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen, die von Zuwendungsberechtigten nach „Wer wird gefördert“ Buchstabe b) durchgeführt werden

Höchstens 250.000€ für Maßnahmen nach Buchstaben a bis e
Höchstens 500.000€ für Maßnahmen nach Buchstabe f

Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, deren zuwendungsfähigen Ausgaben im Einzelfall mehr als 20.000 Euro betragen

Wo ist der Antrag zu stellen?

Dezernat 33.4 der Bezirksregierung Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

vor Maßnahmebeginn

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums
§§ 23 und 44 der LHO NRW

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Justus-Liebig-Haus
Dezernat 33.4
Leisweg 12
48653 Coesfeld

Frau Althues
0251 411-4186

Frau Rabbe
0251 411-5100

Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

Downloads

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