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Förderprogramme von A – Z
Daseinsvorsorge
Mit der Förderung von Modellprojekten sollen bürgerschaftlichen Initiativen und anderen Akt-euren durch eine externe Beratung konkrete Lösungsansätze aufgezeigt werden, wie vor Ort die Schaffung, Erhaltung bzw. Verbesserung einer nachhaltigen und zukunftssicheren Versor-gung der Einwohner ländlicher Orte mit Lebensmitteln, Gütern des täglichen Bedarfs, alltags-nahen Dienstleistungen sowie sozialen Begegnungsorten gelingen kann. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Erarbeitung von Versorgungslösungen, die auch unter Einbeziehung digita-ler Medien als Modelle für zeitgemäße und smarte Formen der Daseinsvorsorge dienen kön-nen.
Bezeichnung Förderprogramm
Förderung von Beratungsleistungen zur Daseinsvorsorge
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsdienstleistungen durch Dritte in ländlich geprägten Ortschaften in NRW mit weniger als 5000 Einwohnern zu folgenden Themen:
Schaffung, Erhaltung, Verbesserung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Versorgung vor Ort in den Bereichen:
- Gütern des täglichen Bedarfs – (Lebensmittel, Schreibwaren, Kosmetika, Friseur, Ver-kehrsmittel)
- alltagsnahe Dienstleistungen (z.B. Post, Bank)
- soziale und kulturelle Begegnungsorte
- Versorgung mit medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen
- Versorgung mit digitalen Dienstleistungen oder Services (inkl. Co-Working-Spaces und Labs)
- Versorgung mit zeitgemäßen Mobilitätsangeboten (z.B. call on demand, shared mobi-lity)
- Sonstige
Die Einbeziehung digitaler Medien zur Erarbeitung von Versorgungslösungen soll im Fokus stehen.
Wie sind die Konditionen?
80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 20.000€
Wann ist der Antrag zu stellen?
Ab sofort
Wo ist der Antragt zu stellen?
Dezernat 33.4 der Bezirksregierung Münster
Welche Rechtsgrundlage besteht?
§§ 23 und 44 der LHO NRW
Rechtsvorschriften
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