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Förderprogramme von A – Z
Betreuungsentschädigung des Landes NRW
Finanzielle Unterstützung für Eltern, die keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld gem. § 45 SGB V oder vergleichbare Leistungen haben (Betreuungsentschädigung NRW)
Aktuelle Information:
Die Antragstellung auf Gewährung von Betreuungsentschädigung ist noch bis zum 30.06.2023 möglich!
Hinweis: Gegenwärtig kann es zu Verzögerungen im Rahmen der Auszahlung der bewilligten Betreuungsentschädigung kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Nutzen Sie bitte hierzu folgenden Link:
Zusätzliche Informationen
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