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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Sofortprogramm
Saubere Luft
Bezeichnung Förderprogramm
Der Bund hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten.
Das Sofortprogramm wird aus mehreren Förderprogrammen des Bundes bedient.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Förderprogramme aktuell inaktiv sein können.
Wer wird gefördert?
Städte, Gemeinden, Kreise, Zusammenschlüsse von Kommunen, ggf. Kommunalbetriebe
Was wird gefördert?
- Elektrifizierung des Verkehrs
- Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
- Nachrüstung von Dieselbussen und Umstellung auf Busse mit Elektroantrieb im ÖPNV
- Aufbau von Ladeinfrastrukturen
- Verbesserung von Logistikkonzepten und Bündelung von Verkehrsströmen
- Förderung des Radverkehrs
Wie sind die Konditionen?
über alle Programme 25 – bis zu 90%
Wo ist der Antrag zu stellen?
verschiedene Stellen des Bundes
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Rechtsgrundlage für die Fördergegenstände sind verschiedene Richtlinien des Bundes.
Weitere Informationen
Die Einzelheiten zu den Fördergegenständen stehen für Sie gebündelt auf der Seite der Bundesregierung bereit.
Zusätzliche Informationen
Downloads
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