Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2023

Bezeichnung Förderprogramm

Zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben der Aufgabenträger und Verkehrsunterneh-men im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenperso-nennahverkehrs (SPNV) im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandti-ckets gewährt das Land nach Maßgabe dieser Richtlinien und den §§ 23, 44 der Lan-deshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Leistung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens diskriminierungsfrei im Rahmen der verfüg-baren Haushaltsmittel.

(Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutsch-landticket im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen)

Wer wird gefördert?

  • Aufgabenträger des ÖPNV
  • Zweckverbände sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, soweit sie Auf-gaben der ÖPNV-Finanzierung für die Aufgabenträger des ÖPNV mit Aus-nahme des SPNV wahrnehmen, als Sammelantragsteller

Was wird gefördert?

Die Zuwendungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Antragsberechtigten Empfän-ger in Nordrhein-Westfalen, deren Ausgaben in den Monaten Mai bis Dezember 2023 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeld-einnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und Aus-gleichszahlungen gedeckt werden können.

Wie sind die Konditionen?

  • Projektförderung
  • Bei der Finanzierungsart handelt es sich um einen vollständigen Ausgleich in Höhe von 100 Prozent der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster

Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Was noch wichtig ist?

Anträge auf Gewährung der Zuwendungen sind bis zum 30.09.2023 beim Dezernat 25 der Bezirksregierung Münster zu stellen.

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