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Förderprogramme von A – Z
Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2023
Bezeichnung Förderprogramm
Zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben der Aufgabenträger und Verkehrsunterneh-men im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenperso-nennahverkehrs (SPNV) im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandti-ckets gewährt das Land nach Maßgabe dieser Richtlinien und den §§ 23, 44 der Lan-deshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Leistung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens diskriminierungsfrei im Rahmen der verfüg-baren Haushaltsmittel.
(Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutsch-landticket im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen)
Wer wird gefördert?
- Aufgabenträger des ÖPNV
- Zweckverbände sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, soweit sie Auf-gaben der ÖPNV-Finanzierung für die Aufgabenträger des ÖPNV mit Aus-nahme des SPNV wahrnehmen, als Sammelantragsteller
Was wird gefördert?
Die Zuwendungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Antragsberechtigten Empfän-ger in Nordrhein-Westfalen, deren Ausgaben in den Monaten Mai bis Dezember 2023 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeld-einnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und Aus-gleichszahlungen gedeckt werden können.
Wie sind die Konditionen?
- Projektförderung
- Bei der Finanzierungsart handelt es sich um einen vollständigen Ausgleich in Höhe von 100 Prozent der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
- Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Was noch wichtig ist?
Anträge auf Gewährung der Zuwendungen sind bis zum 30.09.2023 beim Dezernat 25 der Bezirksregierung Münster zu stellen.
Downloads
- Richtlinien Deutschlandticket NRW 2023 (pdf, 245 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antragsmuster (xlsx, 25 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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