Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Ausgleichsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV

Bezeichnung Förderprogramm

Erstattung von Fahrgeldausfällen nach § 231 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bus- und private Bahnunternehmen, die öffentlichen Personennahverkehr betreiben.

Was wird gefördert?

Fahrgelderstattung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Wie sind die Konditionen?

Gesetzliche Vorgaben

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres

Welche Rechtsgrundlage besteht?

§§ 228-237 SGB IX

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