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Förderprogramme von A – Z
Ausgleichsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV
Bezeichnung Förderprogramm
Erstattung von Fahrgeldausfällen nach § 231 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Bus- und private Bahnunternehmen, die öffentlichen Personennahverkehr betreiben.
Was wird gefördert?
Fahrgelderstattung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Wie sind die Konditionen?
Gesetzliche Vorgaben
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres
Welche Rechtsgrundlage besteht?
§§ 228-237 SGB IX
Downloads
Hinweis zum Dokumentendownload:
Bitte beachten Sie, dass der „Antrag auf Ausgleichszahlungen nach § 228 SGB IX“ Berechnungsformeln und -werte enthält.
Bei einigen Browsern (beispielsweise Chrome oder Edge), startet durch das Browser-Plugin ein abgespeckter PDF-Viewer, deshalb wird eine Fehlermeldung angezeigt („Please wait...“). Dieser Viewer ist nicht in der Lage, die Berechnungsformeln anzuzeigen. Bitte speichern Sie dieses Dokument lokal ab (rechte Maustaste „Link speichern unter“). Diese runtergeladene Datei ist dann mit einem PDF-Anzeiger lesbar und in allen Funktionalitäten ausfüllbar.
- Antrag auf Ausgleichszahlungen nach § 228 SGB IX (pdf, 617 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- NRW Prozentsätze gemäß § 231 SGB IX (pdf, 12 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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