Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

Die Förderung entlastet Schüler*Innen sowie Auszubildende der Gesundheitsfachberufe erheblich. Abgewickelt wird das Verfahren über die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.

Die Träger der im Regierungsbezirk Münster ansässigen Schulen können ihre Anträge seit dem 19. Oktober 2018 bei der Bezirksregierung Münster stellen; diese ist zuständig für die Bewilligung der Förderung in ihrem Bezirk.

Das Land NRW erstattet das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene ortsübliche Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz auf Grundlage der ab dem 01. Januar 2021 geltenden Förderrichtlinie. Zusatzkosten wie Prüfungs- oder Lizenzgebühren dürfen dabei nicht per se in das Schulgeld eingerechnet werden; hierzu bedarf es eines gesonderten, formlosen Antragsverfahrens.

Die finanzielle Zuwendung ist möglich für eine Ausbildung in folgenden Berufen:

  •  Ergotherapie
  •  Logopädie
  •  Physiotherapie
  •  Podologie
  •  Massage und medizinische Bademeister*Innen
  •  Pharmazeutisch-Technische Assistenz
  •  Medizinisch-Technische Assistenz

Weitere Hinweise und Details ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:

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Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

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