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Förderprogramme von A – Z
Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
Die Förderung entlastet Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende erheblich. Abgewickelt wird das Verfahren über die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.
Die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten im Regierungsbezirk Münster können ihre Anträge seit dem 19. Oktober 2018 bei der Bezirksregierung Münster stellen. Die Bezirksregierung Münster ist für die Bewilligung der Förderung für die Ausbildungsstätten in ihrem Bezirk zuständig.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erstattet das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz mit 70 Prozent – auf Grundlage der am 31. Dezember 2017 geltenden Konditionen. Für Ausbildungsstätten, die damals noch nicht bestanden, gibt es Sonderregelungen.
Die finanzielle Zuwendung ist möglich für eine Ausbildung in folgenden Berufen:
- Ergotherapie
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen bzw. Masseure und medizinische Bademeister
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
Weitere Hinweise und Details ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
Downloads
- Antragsvordruck (xlsx, 21 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage 1a zum Antrag (xlsx, 13 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage 1b zum Antrag (xlsx, 14 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zuwendungsbescheid (pdf, 2.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (pdf, 388 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsbehelfsverzichtserklärung (docx, 12 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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