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Datenschutzhinweise


DSGVO
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten

Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz

Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. 

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Daher darf die Bezirksregierung Münster personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn von den betroffenen Personen eine Einwilligung erteilt wurde oder eine Verarbeitung aufgrund einer Rechtsvorschrift zulässig ist.

Ist eine Verarbeitung zulässig, dürfen diese personenbezogenen Daten nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben (Zweckbindung) werden.

Das Dezernat verarbeitet – je nach konkretem Fall/konkreter Anfrage – Ihre personenbezogenen Daten zu einem von den unten aufgeführten Zwecken. Die von der Bezirksregierung Münster nach den Artikeln 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllenden Informationspflichten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Dokument, das für Ihre Anfrage/Ihren Fall einschlägig ist:

 

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