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Organisatorische und technische Rahmenbedingungen zur Nutzung der Virtuellen Poststelle
Die Bezirksregierung Münster bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen an. Der Zugang wird unter den nachfolgend dargelegten Rahmenbedingungen gewährt.
Allgemeines
Die Bezirksregierung Münster eröffnet den Zugang für alle Verwaltungs-, Antrags- und Widerspruchsverfahren, im folgenden Schriftsätze genannt, die in ihre Zuständigkeit fallen. Hierbei sind ggf. geltende Vorgaben hinsichtlich Form und Fristen zu beachten.
Technische Voraussetzungen
Die technischen Voraussetzungen für diese Kommunikation sind:
- Internetanschluss
- Personal Computer mit Prozessor ab Pentium III (oder vergleichbar) und mindestens 128MB Arbeitsspeicher
- Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur und Chipkartenleser. Eine Liste der in dieser Kommunikation unterstützenden Signaturen und Chipkartenleser finden Sie unter http://www.bos-bremen.de/service/pruef_0.php . Unter der Option "Governikus 1" kann dort die Kompatibilität von Signaturkarte und Chipkartenleser geprüft werden.
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Betriebssysteme
- Windows XP,Windows 2000 oder Windows NT4 mitService Pack 6
- RedHat Linux ab Version 8.0
- SuSE Linux ab Version 8.0
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Internet-Browser
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für Windows
- Internet Explorer ab Version 5.5
- Firefox, Netscape Navigator ab Version 7.0
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für Linux:
- Firefox, Netscape Navigator ab Version 7.0
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für Windows
- Software der Landesverwaltung zur Kommunikation mit qualifizierten elektronischen Signaturen. Die Software der Landesverwaltung wird automatisch beim erstmaligen Aufruf der Virtuellen Poststelle installiert (ca. 7MB). Eine Anleitung zur Software erhalten Sie hier (pdf-Format; 416KB).
- Die Software Java (TM)Runtime Environment (JRE) mindestens ab Version 1.4.2_03 (empfohlen wird die Version 1.4.2_08). Die Software kann unter http://www.java.com/de/download/manual.jsp abgerufen werden.
- Die Software Java (TM) Web Start (JWS)
- Weitere Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach
Verfahren:
Bei der Übermittlung von Schriftsätzen über die virtuelle Poststelle ist folgendes zu beachten:
- Verfahren unter Nutzung vorgegebener Vordrucke, Antragsformular o.ä.
speichern Sie das benötigte Antragsformular (Microsoft Word bzw. Adobe-Acrobat) auf Ihrem PC ab. Füllen Sie den Vordruck vollständig mit Microsoft Word bzw. Adobe-Acrobat aus. Bei Nutzung eines pdf-Dokumentes ist die Acrobat Vollversion erforderlich. Mit dem Acrobat-Reader lassen sich ausgefüllte Vordrucke nicht abspeichern. Fügen Sie den Vordruck oder das Formular als Anhang Ihrer zu signierenden Nachricht an. Die jeweiligen Dokumente gelten dann ebenfalls als von Ihnen unterschrieben. - Verfahren mit freier Texteingabe
Starten Sie die Software der Landesverwaltung zur Kommunikation mit qualifizierten elektronischen Signaturen (Link siehe unten). Formulieren Sie Ihr Anliegen entweder direkt in das Eingabefenster oder fügen Sie ein Dokument der Nachricht bei. Bei Versand von Anlagen gelten die jeweiligen Dokumente dann ebenfalls als von Ihnen unterschrieben. Die folgenden Dateiformate sind bei als Anlage beigefügten Dokumenten zulässig:
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Dateiformat |
Endung |
Version, Vorgabe |
|---|---|---|
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*.doc |
Version 97 - 2003,inkl. XP |
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*.xls |
Version 97 - 2003, inkl. XP |
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*.rtf |
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*.txt |
Reiner Text, ohne Formatierung |
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*.txt |
Reiner Text, ohne Formatierung |
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*.tif> |
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|
*.jpg |
Der Umfang Ihrer signierten Nachricht darf mit den Anlagen die Gesamt-Größe von 4MB nicht überschreiten. Elektronische Dokumente, die einem der genannten Formate entsprechen, können in komprimierter Form als ZIP-Datei zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive oder Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur inhaltlich zusammengehörige Dateien abgelegt werden. Grafiken und Fotos sind so zu komprimieren, dass sie die o.g. Größe nicht überschreiten, aber dennoch notwendige Details erkennbar bleiben.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Bezirksregierung Münster und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.


