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Virtuelle Poststelle (EGVP)
Die Bezirksregierung Münster bietet ihnen die Möglichkeit, Schreiben in Verwaltungsverfahren in rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (SGV NW 2010) an die Bezirksregierung Münster zu senden. Bitte beachten sie hierbei die nachfolgenden Hinweise und Erläuterungen.
