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Amtliche Bekanntmachung

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Externenprüfung

Der fachtheoretische Ausbildungsabschnitt kann unter bestimmten Bedingungen durch eine externe Prüfung abgelegt werden. Das einjährige Berufspraktikum muss auch in diesem Fall absolviert werden. Eine Verkürzung des Berufspraktikums für Absolventinnen und Absolventen, die die Externprüfung bestanden haben, ist ausgeschlossen.

Nähere Informationen zur Externenprüfung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger (PDF 28kb)

Informationen zur Externenprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher (PDF 35kb)

Anmeldeformular zur Externenprüfung (PDF 99kb)

Termine für Informationsveranstaltungen zur Externenprüfung beim RP (PDF 14kb)

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Bezirksregierung Münster

Telefon: 0251 411 0
Telefax: 0251 411 2525