A A A
Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Welcher Aufgabenträger ist für mich zuständig?

Die 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen wurden zum 31.12.2007 aufgelöst. Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Die Kommunen sind nun auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Elterngeld. Die beiden Landschaftsverbände kümmern sich um die Kriegsopferversorgung, die Kriegsopferfürsorge und das soziale Entschädigungsrecht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Versorgung von Bergleuten zuständig. Die Arbeitsmarktprogramme gehen auf die Bezirksregierungen über. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Ansprechpartnerin für die Sozialpolitische Förderung, insbesondere für den Demenz Service. Die Bewilligung des Erziehungsgeldes sowie die Erstattung der Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt die Bezirksregierung Münster.

Sie haben folgende Möglichkeiten den für Sie zuständigen Aufgabenträger telefonisch über Nordrhein-Westfalen direkt - Bürger- und ServiceCenter unter der Servicenummer 0180 3 100 110 (9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) zu erfragen.

Im Internet finden Sie den zuständigen Aufgabenträger unter http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/versorgung/

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Bezirksregierung Münster

Telefon: 0251 411 0
Telefax: 0251 411 2525