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Familienleistungen

Familienleistungen

Elterngeld

Familien mit Kindern sind zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu ihrer Gestaltung und sichern ihre Zukunftsfähigkeit. Wesentliche Aufgabe der Familienpolitik ist es, die finanzielle Situation der Familien zu verbessern, denn die Gründung einer Familie hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Eltern.

Das für Geburten ab dem 01.01.2007 zustehende Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten in der Regel 67 Prozent des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens.

Elternzeit

Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.

Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter.

Anspruchsberechtigt sind darüber hinaus auch unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Großeltern sind.

Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.

Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten.

Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen".

Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

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Ansprechpartner/in:

Bezirksregierung Münster

Telefon: 0251 411 0
Telefax: 0251 411 2525

 

Weitere Informationen: