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Bezirksregierung Münster setzt Wasserschutzgebiet Hemelter Bach neu fest
Damit wird die Grundwassergewinnung Hemelter Bach unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse weiterhin unter Schutz gestellt. In Wasserschutzgebieten werden Handlungen, die sich nachteilig auf die Gewässer auswirken können, verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt. Ferner können Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Wasserschutzgebieten zur Duldung von Gewässersicherungsmaßnahmen verpflichtet werden.
Die neue Wasserschutzgebietsverordnung Hemelter Bach tritt am 3. Dezember 2010 in Kraft und kann im Amtsblatt Nr. 47 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster eingesehen werden. Gleichzeitig tritt die bisherige Wasserschutzgebietsverordnung außer Kraft.
30.11.2010

