Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Naturschutzgebiet "Wacholderheide Hörsteloe" neu ausgewiesen

Münster/Ahaus/Kreis Borken. Die Bezirksregierung Münster hat das Naturschutzgebiet "Wacholderheide Hörsteloe" neu ausgewiesen. Dieses Gebiet wurde am 18. März 1958 zum Naturschutzgebiet erklärt, um die seltenen und bedeutsamen Naturvorkommnisse zu sichern. Mit dieser erneuerten Verordnung werden die entsprechenden Vorgaben des Regionalplanes "Teilabschnitt Münsterland" konkretisiert und erfüllt.

In dem geschützten Gebiet sind wichtige Relikte der ehemals vorkommenden und großflächigen Heideflächen im Biotopverbund vorzufinden. Zudem bieten die gut erhaltenen Wacholderbestände in Kombination mit kleinflächigen Sandmagerrasen und Besenheideflächen ausgezeichnete Lebensbedingungen für die gefährdeten Pflanzenarten wie Silbergras und Englischer Ginster. Die in dem Gebiet liegenden Gewässer zeichnen sich durch ihr großes Vorkommen an Laubfröschen aus, die in Nordrhein-Westfalen stark gefährdet sind.

Das 8,7 Hektar große Naturschutzgebiet wurde mit dem Ziel neu ausgewiesen, die Besenheideflächen und die Wacholderbestände zu erhalten und zu verjüngen. Ein weiterer Aspekt ist die Entwicklung des Sandmagerrasens durch geeignete Pflege- und extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen und die Erhaltung sowie Entwicklung naturnaher, alter, bodensaurer Eichenwälder.

04.10.2010

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info