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Regionalrat in Kürze: Regionalrat fasst Erarbeitungsbeschluss für die Fortschreibung des Regionalplans

Resolution: Städtebaufördermittel nicht kürzen!

Münster. Der Regionalrat Münster hat heute (20. September) den Erarbeitungsbeschluss für die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gefasst. Damit wird die Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster beauftragt, das Erarbeitungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans auf der Grundlage des vorgelegten umfangreichen Planentwurfs einzuleiten. Diesem Planentwurf sind bereits mehrjährige Vorarbeiten vorangegangen.

Spätestens im Dezember soll das so genannte Beteiligungsverfahren starten. In diesem Verfahren erhalten Behörden, Institutionen, Verbände und die Öffentlichkeit bis zum 31. Juli 2011 Gelegenheit, zum vorgelegten Planentwurf Stellung zu nehmen.

Der Regionalrat verabschiedete außerdem eine Resolution mit der die Mitglieder vor „gravierenden negativen Folgen für die gemeindliche Entwicklung“ warnen, sollten die Bundesanteile an den Städtebaufördermitteln ab 2011 um 50 Prozent reduziert werden. Diese Resolution soll nun dem Bundesbauministerium übergeben werden.

Weitere Informationen zu der Regionalratssitzung :


Was macht der Regionalrat?

Der Regionalrat ist für die Regionalplanung im Münsterland verantwortlich. Wichtigstes Instrument dieser Planung ist der Regionalplan. In ihm werden für alle Flächen im Bezirk mögliche Nutzungen festgeschrieben. Der Regionalplan ist verbindlich für die Planung in den Kommunen. Der Regionalrat berät und spricht Empfehlungen an die Landesregierung aus, setzt Prioritäten und wird von der Bezirksregierung Münster über alle Förderprogramme des Landes unterrichtet. Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Die Sitzungen werden von der Bezirksregierung vorbereitet und begleitet. Die Sitzungen sind öffentlich.

Regionalpläne legen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die jeweiligen Gebiete fest, sie sind damit unter anderem die Grundlage für die örtliche Bauleitplanung und die nachgeordnete Fachplanung.

20.09.2010

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