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Beckum-Pulort : Regierungspräsident nennt Voraussetzung für Förderung
Wesentliche Bedingung hierfür ist ein einvernehmliches Verkehrskonzept mit dem Ziel, den Durchgangsverkehr im Fördergebiet deutlich zu reduzieren. Die Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles wurden gemeinsam festgelegt.
Danach soll das Pulortviertel südlich des Nordwalls (Bereich Bergstraße, Pulort, Kreuzstraße und Roggenmarkt) wie geplant als "verkehrsberuhigter Bereich" ausgestaltet werden. Darüber hinaus soll auf dem Nordwall (zwischen Nordstraße und Hühlstraße) einschließlich des Pulorts (zwischen Nordwall und Alleestraße) eine "Tempo-30-Zone" eingerichtet werden. Dieses gilt auch für den jetzigen verkehrsberuhigten Bereich auf der Nordstraße, der ebenfalls in die "Tempo-30-Zone" einbezogen werden soll.
Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann wird die Fördervoraussetzungen dem Fachausschuss der Stadt Beckum im Detail vorstellen. Dieser muss dann über die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden.
19.08.2010


