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Schwachradioaktive Abfälle im Zwischenlager Ahaus eingelagert

Münster/Ahaus. Drei Container mit schwachradioaktiven Abfällen aus deutschen Kernkraftwerken sind heute (12. August) im Zwischenlager Ahaus eingetroffen. Der Inhalt der drei Container ist vergleichbar mit dem der bereits eingelagerten Abfallbehälter.

Die Bezirksregierung Münster hatte als zuständige Genehmigungsbehörde nach der Strahlenschutzverordnung am 9. November 2009 die vorübergehende Zwischenlagerung dieser Abfälle in Ahaus gestattet. Es handelt sich um sogenannte „sonstige radioaktive Stoffe“ in Form von „Betriebs- und Stilllegungsabfällen aus deutschen kerntechnischen Anlagen“. Das sind beispielsweise Mischabfälle wie Kabel, Schrotte, Bauschutt, Glas, Isolationsmaterial, Kunststoffe und Gummi.

Bevor die Container auf die Reise nach Ahaus gehen dürfen, muss der Betreiber der Bezirksregierung für jeden einzelnen Behälter im Rahmen einer sogenannten Kampagnenanmeldung nachweisen, dass die Einlagerung zulässig ist und die Auflagen erfüllt sind. Die Container dürfen, gerechnet ab der ersten Lieferung, maximal zehn Jahre in Ahaus lagern. Voraussichtlich ab 2014 steht dann der Schacht Konrad bei Salzgitter als genehmigtes Endlager des Bundes für solche Abfälle zur Verfügung.

Für die Transportgenehmigung ist die Behörde zuständig, in deren Bereich der jeweilige Spediteur seinen Sitz hat und nicht die Bezirksregierung Münster. Diese Beförderungsgenehmigungen werden im Allgemeinen pauschal für die Dauer von drei Jahren erteilt und gelten bundesweit.

Nicht alle Transporte nach Ahaus sind genehmigungspflichtig, weil ihre Aktivität innerhalb der Freigrenzen nach § 16 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) liegt. Die Betreiber beauftragen allerdings auch bei nicht-genehmigungspflichtigen Transporten meist Speditionen, die im Besitz einer entsprechenden Transportgenehmigung sind und über das erforderliche Know-how verfügen. Die Betreiber sind verpflichtet, alle strahlenschutzrechtlichen Vorgaben und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und zu überprüfen.

Nach Ankunft auf dem Gelände des Transportbehälterlagers Ahaus überwachen die Experten der Bezirksregierung Münster die technische Ausstattung der Transportfahrzeuge und die Einlagerung sowohl strahlenschutz- als auch gefahrgutrechtlich. Geprüft werden zum Beispiel die Oberflächenkontamination der Transportbehälter und die Einhaltung der Formvorschriften.

Bei der Überprüfung handelte es sich um eine freiwillige Kontrolle, die im Ermessen der Behörde steht.

12.08.2010

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