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Wasserschutzgebiet "Hemelter Bach" wird erörtert

nach Genehmigung der Wasserentnahme durch die Energie- u. Wasserversorgung Rheine GmbH im Juni 2009 für das Wassergewinnungsgebiet „Hemelter Bach“ ist jetzt die Neuausweisung des Einzugsgebietes als Wasserschutzgebiet erforderlich. Es soll an die Stelle des zurzeit gültigen, im Jahre 1978 festgesetzten, Wasserschutzgebietes treten. Ein Wasserschutzgebiet stellt die qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung langfristig sicher.

Die mündliche Verhandlung findet statt am Donnerstag, 1. Juli 2010, 9.30 Uhr, in der Gaststätte "Jägerkrug", Fernrodder Str. 81, 48432 Rheine.

Verhandlungsleiter ist Regierungsbaudirektor Ulf Treseler.

Zu Beginn der Veranstaltung erfolgt eine allgemeine Information zum bisherigen Verfahrensablauf und dem Wasserschutzgebiet mit den dazugehörigen Unterlagen. Danach werden die Stellungnahmen der neun Träger öffentlicher Belange und die sechs privaten Einwendungen erörtert. Einschränkungen bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Minderung des Verkehrswertes von betroffenen Flächen sind die häufigsten Gründe für Einwendungen der Privatpersonen. Außerdem wird angeregt, einzelne Grundstücke in Randlage aus dem Wasserschutzgebiet auszugrenzen.

Die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen werden mit dem Wasserversorger, den beteiligten Behörden, den sonstigen Stellen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beraten.

Die Erörterung ist nicht-öffentlich. Vertreter der Presse können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände hat.

29.06.2010

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